Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz fällt diesen Donnerstag aus
Regelmäßig nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz vor, um über Hygiene im Lebensmittelbereich zu informieren. Aufgrund einer innerbetrieblichen Veranstaltung im Kreishaus fällt die Belehrung an diesem Donnerstag (23. Februar 2017) jedoch aus.
Der nächste darauffolgende Termin ist dann am 28. Februar 2017 (Dienstag) um 14:30 Uhr. Diese Veranstaltungen sind für Personen vorgesehen, die im Lebensmittelbereich arbeiten: Wer dort tätig werden will, muss daran teilnehmen. Durch die Belehrungen wird die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel bewusst gemacht.