Keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz am übernächsten Donnerstag
Aufgrund einer innerbetrieblichen Veranstaltung nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld am übernächsten Donnerstag (23. Februar 2017) keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vor.
Der nächste darauffolgende Termin für eine Belehrung ist am 28. Februar 2017 (Dienstag) um 14:30 Uhr. Diese Veranstaltungen sind für Personen vorgesehen, die im Lebensmittelbereich arbeiten.