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Keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz am übernächsten Donnerstag

Meldung vom:

Aufgrund einer innerbetrieblichen Veranstaltung nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld am übernächsten Donnerstag (23. Februar 2017) keine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vor. Der nächste darauffolgende Termin für eine Belehrung ist am 28. Februar 2017 (Dienstag) um 14:30 Uhr. Diese Veranstaltungen sind für Personen vorgesehen, die im Lebensmittelbereich arbeiten.

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