Geflügelpest: Aufstallpflicht gilt für den Kreis Coesfeld auch weiterhin
Zum vergangenen Wochenende hatte das NRW-Umweltministerium die Öffentlichkeit informiert, dass die Aufstallanordnung für Geflügel teilweise aufgehoben werden kann; eine generelle Entwarnung wurde jedoch noch nicht gegeben. Der Veterinärdienst des Kreises Coesfeld hält zunächst an der Aufstallpflicht für das gesamte Kreisgebiet fest.
Hintergrund der Einschätzung des Landes war eine neue aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, wonach eine regional angepasste Vorgehensweise empfohlen wird, die von den Kreisen und kreisfreien Städten umzusetzen ist. Die Lockerung der Aufstallpflicht soll sich nach Vorgaben des Ministerium an der Geflügeldichte der jeweiligen Region orientieren – und vor allem Gemeinden mit weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer betreffen. Von einer Aufhebung der Aufstallpflicht kann aber nach entsprechender Einschätzung des Infektionsrisikos abgesehen werden, wenn einzelne Gemeinden in Kreisen liegen, die ansonsten eine höhere Geflügeldichte aufweisen.
Aufgrund der weiterhin aus Nord- und Süddeutschland eingehenden Meldungen über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel ist zu erkennen, dass das Seuchengeschehen noch nicht zur Ruhe gekommen ist – und die Vorbeugemaßnahmen nicht zu früh eingestellt werden dürfen, betont Dr. Bernd Altepost, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Coesfeld. Die Lage werde weiterhin aufmerksam beobachtet und das Risiko in Abstimmung mit den anderen Kreisen des Münsterlandes regelmäßig aktuell bewertet. Wann es zu einer Lockerung der Auflagen kommen kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.