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Geflügelpest: Keine Entwarnung - Alle Vogel-Ausstellungen sind verboten

Meldung vom:

Auch im Kreis Coesfeld gibt es keine „Entwarnung“, was die Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung der Geflügelpest betrifft. Nachdem die Aufstallpflicht zur Vorbeugung von Infektionen für das Hausgeflügel bereits im Dezember 2016 angeordnet wurde, werden ab sofort auch alle Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit sonstigen Vögeln untersagt. Während das Ausstellungsverbot bisher nur Geflügel wie etwa Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel betraf, gilt das Ausstellungsverbot nun auch für alle gehaltenen Zier-, Sing- und sonstigen Vögel. Da weiterhin Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelbeständen nachgewiesen wurden und an der Geflügelpest verendete Wildvögel gefunden werden, empfiehlt das Friedrich-Löffler-Institut als oberstes Forschungsinstitut für Tiergesundheit zusätzlich, dass Vogel-Ausstellungen jeder Art bis auf Weiteres unterbleiben sollen – neben den bisher veröffentlichten und zum Teil auch verpflichtend vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen. Dies wurde vom Kreis Coesfeld mit der Allgemeinverfügung vom 12. Januar 2017 umgesetzt, die das Verbot der Ausstellung von Vögeln aller Art im gesamten Gebiet des Kreises Coesfeld anordnet. Der genaue Text kann auf der Internetseite www.kreis-coesfeld.de in der Ausgabe des Amtsblattes vom heutigen Montag (16. Januar 2017) nachgelesen werden. Mit dem Verbot soll nicht nur der Kontakt von Vögeln untereinander, sondern auch der Kontakt zu Personen und somit eine mögliche Verschleppung des Erregers unterbunden werden.

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