Stallpflicht auf den Heubachwiesen in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
„Vogelgrippe“: Die Ausbrüche in Norddeutschland veranlassen das Land NRW, vorsorglich für Risikogebiete mit starkem Vogelzug die „Stallpflicht“ vorzusehen, damit Wildvögel und Haustiere nicht miteinander in Kontakt treten können. Auch der Kreis Coesfeld hat am heutigen Montag (14. November 2016) eine entsprechende Allgemeinverfügung in seinem Amtsblatt veröffentlicht: Alle Halterinnen und Halter von Geflügel in einem Teilgebiet des Kreises müssen ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen oder abgedeckten Volieren halten. Dies gilt für den Bereich der Heubachwiesen in den Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen.
Mit „Geflügel“ sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse gemeint. Eine Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel ist derzeit nach Einschätzung der Veterinäre wahrscheinlich. Mehrere Kreise und kreisfreie Städte sind in NRW von der „Stallpflicht“ betroffen. Die Verordnung mit einem Übersichtsplan ist im Amtsblatt des Kreises online unter www.kreis-coesfeld.de abrufbar.
Hier der direkte Link zum Amtsblatt (PDF-Datei)