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Für Lebensmittelkontrolle zahlen: Land erlässt neue Gebührenordnung

Meldung vom:

Rund 1.600 regelmäßige Überprüfungen nehmen die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre des Kreises Coesfeld jedes Jahr in jenen Betrieben vor, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Diese sogenannten Plankontrollen sind ab sofort gebührenpflichtig. Darauf weist die Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld hin. Denn das Land NRW hat eine neue Gebührenordnung erlassen. Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, ergibt sich aus einer Risikobewertung, die bei Betriebsaufnahme und nach jeder Kontrolle anhand eines NRW-weit einheitlichen Schemas erstellt wird. In die Bewertung fließen unter anderem das Produktrisiko – leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Obst/Gemüse haben naturgemäß ein höheres Risiko als haltbare Ware oder Fertigpackungen – und die Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe ein. So gelten zum Beispiel für Kindergärten, Altenheime oder Krankenhäuser besondere Anforderungen. Der Lebensmittelunternehmer hat auch die Möglichkeit, durch hervorragende Bewertungen in den Bereichen Betriebshygiene, Mitarbeiterschulung oder Dokumentation der Eigenkontrollmaßnahmen das Kontrollintervall, das zwischen mehrmals jährlich und alle drei Jahre liegt, deutlich zu verlängern. Um kleinere Betriebe wie Bäckereien, Metzgereien, Imbissstuben und Restaurants nicht zu stark zu belasten, wurde eine Gebührenstaffelung eingeführt. Dauert die Plankontrolle vor Ort bis zu 60 Minuten werden nun 57,- EUR fällig; hinzu kommt eine pauschale Wegstreckenentschädigung von 20,- EUR. Insgesamt fallen damit bei jeder risikoorientierten Plankontrolle 77,- Euro an. Bei umfangreicheren Kontrollen, die vor Ort mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen, erhöht sich der Betrag nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstundentakt. Der Gebührenbescheid wird im Nachgang der durchgeführten Kontrolle von der Kreisverwaltung erstellt und ab dem 01. Juli 2016 zugeschickt. Kontrollen wegen Verbraucherbeschwerden, Rückrufüberwachungen oder ähnlicher Anlässe sind weiterhin kostenfrei. Falls bei diesen Betriebsbesuchen allerdings Mängel festgestellt werden, sind die notwendigen Nachkontrollen wie bisher kostenpflichtig. Ebenso  bleiben Termine zu Beratungen für den Lebensmittelunternehmer weiterhin kostenfrei.  

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