Kreis Coesfeld genehmigt Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Vorbeugung gegen die in Europa grassierende Blauzungenkrankheit: Den Tierhaltern von Rindern, Schafen und Ziegen im Kreis Coesfeld wird genehmigt, ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit mit einem zugelassenen Impfstoff von einem Tierarzt impfen zu lassen. Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis Coesfeld am heutigen Mittwoch (15. Juni 2016) in seinem Amtsblatt veröffentlicht.
Es ist zu befürchten, dass sich zwei Varianten, die Serotypen 4 und 8, im Laufe des Sommers nach Deutschland ausbreiten werden. Im Jahr 2006 führte der Eintrag der Blauzungenkrankheit in Deutschland zu einer mehrere Jahre anhaltenden Epidemie. Da die Viren sich bei einem neuerlichen Eintrag in eine nun wieder weitgehend ungeschützte Wiederkäuerpopulation schnell und massiv ausbreiten würden, ist in der Folge von erheblichen wirtschaftlichen Schäden und beträchtlichen Leiden für die betroffenen Tiere auszugehen. Bei Ausbruch der Blauzungenkrankheit sind nur geimpfte Tiere vor Erkrankungen geschützt.
Die Tierhalter sind verpflichtet, jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen in die HIT-Datenbank eintragen zu lassen – unter Angabe der Registriernummer ihres Betriebes, des Datums der Impfung und des verwendeten Impfstoffes. Bei geimpften Rindern müssen die Ohrmarkennummern genannt werden; bei Schafen und Ziegen muss die Anzahl der geimpften Tiere beziffert werden.