Elterngeld und Betreuungsgeld im Jahr 2015: Kreis Coesfeld zahlte 15,6 Mio. EUR aus
Die Elterngeldkasse des Kreises Coesfeld zieht Bilanz: Sie hat im Jahr 2015 insgesamt 2.496 Bürgerinnen und Bürgern Elterngeld bewilligt; dabei zahlte sie eine Summe in Höhe von 15,6 Mio. EUR an die Eltern im Kreis aus. Der Anteil der Väter an den Bewilligungen liegt jetzt bei 29 Prozent und hat sich im zum Vorjahr um 3 Prozent erhöht. Die Erhöhung ist für den Leiter der Elterngeldkasse, Wilfried Häring, ein Indiz dafür, dass sich Elternzeit und Elterngeld für Väter in den Betrieben immer mehr durchsetzen.
Mein Kollege hat es gemacht, so melden sich viele junge Väter bei der Elterngeldkasse. Und die Väter, die beim ersten Kind in Elternzeit gingen, machen es beim zweiten Kind ebenso, stellt Wilfried Häring fest. Nach wie vor beantragten die Väter meistens die beiden Partnermonate. Den überwiegenden Teil der den Eltern zustehenden Bezugsmonate, nämlich 91 Prozent, nahmen wie in den Vorjahren die Mütter in Anspruch. Besonders im Blick hatte die Elterngeldkasse das neu eingeführte Elterngeld Plus. Für ab dem 01. Juli 2015 geborene Kinder können Eltern zwischen dem bisherigen Elterngeld, das nun Basiselterngeld heißt, und dem neuen Elterngeld Plus wählen. Interessant ist das Elterngeld Plus für Eltern, die während des Elterngeldbezuges einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die Höhe des Elterngeld Plus ist zwar auf die Hälfte des Basiselterngeldes beschränkt, erläutert Wilfried Häring, es wird den Eltern aber doppelt so lange gewährt. Zur bisherigen Berechnung erhalten diese Eltern über die jetzt verlängerte Bezugsdauer mehr Elterngeld und haben so ein „Plus“ an Elterngeld in ihrem Portemonnaie. Eine weitere wesentliche Änderung ergab sich für die Elterngeldkasse durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Am 21. Juli 2015 erklärte das Gericht die Vorschriften zum Betreuungsgeld für nichtig, so dass die Elterngeldkasse die Bearbeitung dieser Anträge noch am selben Tag einstellen musste. Für die Eltern, die vor dem Urteil eine Bewilligung der Elterngeldkasse erhielten, gab es aber eine gute Nachricht: Ihnen wird das Betreuungsgeld wegen Vertrauensschutz bis zum Ablauf der Bewilligung weitergezahlt.