Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Seit Februar gelten die neuen Regeln des Elektro- und Elektronikgesetzes

Meldung vom:

Drei Monate nach Beschluss des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes durch den Bundestag traten zu Beginn des Februars die wichtigsten neuen Vorschriften für die Entsorgung von Elektrogeräten im Kreis Coesfeld in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet ergeben sich zunächst einige Änderungen bei der Sortierung der Geräte auf den Wertstoffhöfen. Darauf weist die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) jetzt hin. So gibt es dort ab sofort ein eigenes Sammelbehältnis für Bildschirme, Monitore und TV-Geräte. Sonstige Geräte der EDV- und Unterhaltungselektronik wie Rechner, Drucker und Stereoanlagen gehören jetzt in die Sammelgruppe der Kleingeräte. Wichtig dabei ist, dass Batterien und Akkus zuvor soweit wie möglich zerstörungsfrei durch den Bürger entnommen werden. Diese nimmt der Handel zurück; auch ist eine kostenlose Abgabe am Wertstoffhof oder am Schadstoffmobil möglich. Geräte, die noch eine Batterie oder einen Akku enthalten, werden auf dem Wertstoffhof separat in kleineren Behältern in dem Container für Kleingeräte gesammelt. Darauf weisen jetzt neue Beschilderungen auf den Wertstoffhöfen hin. Auch steht das Personal vor Ort gerne bei Rückfragen zur Verfügung. Wer noch alte Nachtspeicherheizgeräte zu entsorgen hat, muss diese jetzt zur Fa. REMONDIS nach Coesfeld bringen. Voraussetzung ist die staubdichte Verpackung in reißfester Folie und die telefonische Abstimmung des Anliefertermins. Aufgrund der möglichen Asbestbelastung sollten die Geräte nicht vorher auseinandergenommen, sondern als ganze angeliefert werden. An den Wertstoffhöfen werden Nachtspeicherheizgeräte ab sofort nicht mehr angenommen. Gleiches gilt auch für den besonderen Fall, dass jemand defekte Photovoltaikmodule entsorgen möchte. Da der Gesetzgeber damit rechnet, dass in absehbarer Zeit erste ausgediente Module anfallen, hat er hierfür eine eigene Sammelgruppe vorgeschrieben. „Insgesamt sind die seit Februar zu beachtenden Vorschriften alles andere als kommunalfreundlich“, zieht Pressesprecher Matthias Bücker Bilanz. Die Neuordnung der Sammelgruppen kann aus Sicht des Umweltschutzes durchaus nachvollzogen werden. Anders sei es mit den neuen bürokratischen Hürden. Statt die eingesammelten Geräte den von Vertreibern und Herstellern beauftragen Entsorgern zu überlassen, konnte die WBC bisher Gerätegruppen für ein Jahr selbst verwerten lassen. „Damit ließen sich in der Vergangenheit je nach Marktlage jährliche Überschüsse im sechsstelligen Bereich erzielen, die dem Abfallgebührenzahler zu Gute kamen“, so Bücker weiter. Nach den neuen Vorschriften müsse sich die WBC jeweils für zwei Jahre mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten verpflichten, eine Sammelgruppe selbst zu verwerten. Dies sei auch in Verbindung mit den derzeit niedrigen Marktpreisen für Sekundärrohstoffe wie Alteisen und Kupfer ein unmögliches Kalkulationsrisiko. Bei den Kleingeräten könnte dies auch das Aus für die bisher erfolgreiche Sammlung über die zurzeit 44 wohnungsnahen Wertstoffcontainer bedeuten. „Hier werden wir intensiv prüfen, wie dieses Angebot in jedem Fall erhalten bleiben kann“, gibt sich Matthias Bücker vorsichtig optimistisch.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular