Abfallwirtschaftskonzept 2015 vom Kreistag beschlossen
Das von der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH erstellt Abfallwirtschaftskonzept 2015 wurde am 16.12.2015 im Kreistag des Kreises Coesfeld einstimmig beschlossen.
Es löst damit das AWK aus dem Jahr 2010 ab. Der Kreis Coesfeld ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und ihm zu überlassenden bzw. überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat alle fünf Jahre zu erfolgen. Inhalt und Umfang eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergeben sich aus den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Das jetzt vorliegende AWK enthält die wesentlichen Neuerungen, Änderungen sowie Weiterentwicklungen der kommunalen Abfallwirtschaft im Kreisgebiet. Weiterhin ist eine Prognose zum Abfallaufkommen sowie zur Herstellung der Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre Bestandteil des Konzeptes.
Das AWK (2,1 MB) kann hier heruntergeladen werden.