Entwurf für ein neues NRW-Naturschutzgesetz: Münsterlandkreise und Stadt Münster fordern vom Land deutliche Nachbesserungen
Die vorliegende Fassung des Landesentwurfs für ein NRW-Naturschutzgesetz lehnen die Münsterlandkreise und die Stadt Münster einhellig ab. Das stellen die Landräte Dr. Klaus Effing (Kreis Steinfurt), Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), Dr. Christian Schulze Pellengahr (Kreis Coesfeld) und Dr. Kai Zwicker (Kreis Borken) sowie Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe in einer gemeinsamen Erklärung fest. Das neue Gesetz soll das bisherige Landschaftsgesetz ablösen und – aus der Sicht des Umweltministeriums – den Naturschutz stärken. Das sehen die Spitzen der Kreise und der Stadt Münster aber gänzlich anders: „Der vorliegende Entwurf enthält personalintensive und verfahrensaufwendige neue Regelungen. Sie würden die Arbeit der Unteren Landschaftsbehörden erschweren.“
Sie fordern daher, den Gesetzesentwurf gründlich zu überarbeiten und dabei die Fachkompetenz der Unteren Landschaftsbehörden in die Beratungen einzubeziehen. Zudem: Ohne entsprechenden finanziellen Belastungsausgleich für die Mehraufwendungen könnten die geplanten neuen Aufgaben ohnehin nicht übernommen werden. Das zuständige Umweltministerium müsse daher auch eine Kostenfolgeabschätzung vorlegen.
Die vom Land vorgesehen Neuregelungen betreffen die gute fachliche Praxis der Land- und Forstwirtschaft, die Eingriffsregelung, die Landschaftsplanung, den Biotopverbund, die Biosphärenregionen und nationale Naturmonumente, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, den Baumschutz, den gesetzlichen Biotopschutz, die Erweiterung der Mitwirkungsrechte und der Klagemöglichkeiten der anerkannten Naturschutzvereine, eine Erweiterung des Vorkaufsrechts, die Landschaftsbeiräte sowie die Biologischen Stationen. Zum Teil erforderten die neuen Regelungen zusätzliches Personal in den Unteren Landschaftsbehörden.
Ein Belastungsausgleich für die Mehraufwendungen der Unteren Landschaftsbehörden ist deshalb zwingend erforderlich, sind sich die Landräte und Münsters OB sicher. Nach dem Gesetzentwurf sollen auch die behördlichen Verfahren ausgeweitet werden. Zu erwarten sei folglich, dass sich einerseits die Bearbeitungszeiten verlängern und andererseits die Rechtssicherheit der Entscheidungen verringert – die Bürgerinnen und Bürger hätten also erhebliche Nachteile zu befürchten. Außerdem müssten aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes die Verwaltungsgebühren deutlich angehoben werden. Die starke Ausweitung der Beteiligungen der Naturschutzverbände wird abgelehnt, weil die Naturschutzverbände über die Tätigkeit in den Beiräten für Naturschutz ohnehin in zahlreiche Verfahren eingebunden sind.