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Achtung Maisernte! Unfallkommission warnt vor Gefahren

Meldung vom:

Herbstzeit ist Erntezeit, und die Verkehrsteilnehmer müssen auf den Straßen im gesamten Kreisgebiet wieder mit langsam fahrenden und übergroßen Erntefahrzeugen sowie verschmutzten Fahrbahnen rechnen. Damit die Erntetermine optimal eingehalten werden können, müssen Landwirte und Lohnunternehmer jede Stunde nutzen. Bei gutem Erntewetter kann dies oft einen Einsatz fast rund um die Uhr bedeuten. Die Unfallkommission im Kreis Coesfeld warnt daher die Verkehrsteilnehmer vor den besonderen Gefahren. Vor allem sind die Landwirte gefragt, sich entsprechend an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Insbesondere die ausreichende Kennzeichnung und Beleuchtung der eingesetzten Fahrzeuge muss regelmäßig kontrolliert und ggf. auch häufiger gereinigt werden. Verschmutzte Fahrzeuge müssen gereinigt werden, bevor sie eine öffentliche Straße befahren, um dadurch eine Verschmutzung von Fahrbahnen weitestgehend zu vermeiden. Dennoch lässt es sich natürlich in vielen Fällen nicht immer vermeiden, dass Straßen in der Erntezeit mit Lehm- und Erdklumpen oder auch durch herabfallende Ladung verdreckt werden, betont Stefan Schenk vom Straßenverkehrsamt des Kreises. Insbesondere in Verbindung mit Feuchtigkeit können diese Verschmutzungen dann aber gefährlich glatt werden – nicht umsonst spricht man von dem sogenannten „Bauernglatteis“. Daher ist es unbedingt notwendig, dass  verschmutzte Fahrbahnen unverzüglich und ggf. auch wiederholt durch geeignete Kehrmaschinen gereinigt werden. Zuständig ist hierfür der Verursacher, also der Landwirt oder der beauftragte Lohnunternehmer. Auch ist eine Kennzeichnung von Gefahrstellen sinnvoll, wobei es Landwirten zunächst grundsätzlich nicht gestattet ist, selbst offizielle Verkehrszeichen zu verwenden. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie den Baulastträgern der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreis Coesfeld wird es jedoch den Landwirten im Kreis Coesfeld ausnahmsweise für die Zeit der Maisernte gestattet, zur Warnung der Verkehrsteilnehmer selbst die Gefahrzeichen „Schleuder- oder Rutschgefahr“ mit dem Zusatzzeichen „Verschmutzte Fahrbahn“ aufzustellen. Die Schilder können selbst beschafft werden oder ggf. auch je nach Verfügbarkeit bei den Bauhöfen des Kreises sowie der Städte und Gemeinden ausgeliehen werden. Die Schilder sollten bei Bedarf unmittelbar vor dem Ernteeinsatz aufgestellt werden und müssen nach erfolgter Reinigung der Fahrbahnen unverzüglich wieder entfernt werden. Die Schilder sind so aufzustellen, dass von Ihnen selbst keine Gefahr ausgeht (z.B. auch für Radfahrer). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellen der Schilder nicht von der Verpflichtung zur unverzüglichen Straßenreinigung entbindet. Selbst angefertigte, teilweise handgemalte Schilder, sind hingegen nicht zulässig, da diese insbesondere zur Nachtzeit das Fahrlicht nicht reflektieren und dann unkenntlich sind. Der Appell der Unfallkommission richtet sich ebenso an die übrigen Verkehrsteilnehmer. Autofahrer sowie die besonders gefährdeten Motorradfahrer sollten in der Erntezeit Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen auf den Fahrbahnen aufbringen. Hinter Kurven oder an Ackerzufahrten ist im Zeitraum von Mitte September bis Oktober ständig mit plötzlich auftretenden Gefahren durch langsam fahrende Erntefahrzeuge zu rechnen. Auch sollte überall mit verschmutzten und insbesondere bei Feuchtigkeit auch mit glatten Fahrbahnen gerechnet werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge können bis zu drei Meter breit sein, mit gelbem Rundumblinklicht und rot-weißen Warntafeln sogar noch breiter. Darauf sollten sich entgegenkommende und überholende Kraftfahrer einstellen und vorsichtig vorbeifahren. Auf engen Straßen ist es besser, nicht zu überholen und bei nahenden Giganten am äußersten rechten Straßenrand anzuhalten. Auch der vergrößerte Kurvenradius von Erntemaschinen ist zu beachten. Biegen sie nach rechts ab, holen sie oft weit über die Straßenmitte nach links aus. Voluminöse Arbeitsgeräte wie etwa Pflüge oder Eggen am Traktorenheck schwenken entgegen der Abbiegerichtung aus. Vorsicht auch bei Mähdreschern und Häckslern: Sie werden über die Hinterachse gelenkt, weshalb das Heck beim Abbiegen stark ausschert. Dadurch verengt sich die Fahrbahn erheblich. Hier gilt ebenfalls: nicht überholen und gegebenenfalls anhalten. Im Gegenzug wird den Landwirten empfohlen, an geeigneten Stellen rechts heran zu fahren, um andere Verkehrsteilnehmer passieren zu lassen. Neben der selbstverständlichen Einhaltung von Verkehrsregeln können Unfälle in der Erntezeit häufig nur durch ein erhöhtes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für die anderen Verkehrsteilnehmer vermieden werden; und das sollte schließlich im Interesse aller Beteiligten sein, fasst Schenk zusammen.

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