Information der Elterngeldkasse Coesfeld zum Betreuungsgeld aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015
Die Elterngeldkasse der Kreisverwaltung Coesfeld wurde von der Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport angewiesen, ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden.
Das bedeutet, dass vorliegende Anträge nicht mehr bewilligt werden können. Ob Eltern, die bereits Betreuungsgeld bewilligt bekommen haben oder beziehen, dies bis zum Ende des Bewilligungszeitraums beziehen können, ist noch nicht geklärt.