Kiebitzschutz: Landwirte können helfen - Finanzieller Ausgleich möglich; Brutzeit von März bis Anfang Juni
Mit Frühlingsbeginn ist der Kiebitz in unsere heimische Feldflur zurückgekehrt. Bei Gesprächen mit Landwirten vor Ort wird immer wieder deutlich, wie selten die Art geworden ist. Schon seit längerer Zeit gehen die Bestände landesweit und auch im Kreis Coesfeld zurück. „Alle Landwirte, aber auch alle Besucher der Feldflur können helfen, dass es dem Kiebitz wieder besser geht", appellieren Landrat Konrad Püning und der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, Anton Holz.
Dieser etwa taubengroße, metallisch glänzende Vogel mit seiner langen Federhaube ist Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt offene und kurze Vegetationsstrukturen. Seit einigen Jahren besiedelt der Kiebitz verstärkt auch Ackerland, inzwischen brüten etwa 80 Prozent der Kiebitze in Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen. Markant sind die akrobatischen Flugspiele, die vor allem zur Balz im Frühjahr zu sehen sind und von typischen Rufen wie „Kie-bitz“ begleitet werden.
Der Bruterfolg ist von der Intensität und dem Zeitverlauf der landwirtschaftlichen Nutzungen abhängig. Aber auch natürliche Fressfeinde oder andere Störungen wie etwa durch freilaufende Hunde können den Bruterfolg gefährden. Landwirte können den Kiebitzen ein ausreichendes Zeitfenster für ein Schlüpfen der Jungen aus dem Erstgelege geben, indem sie bearbeitungsfreie Schonzeiten beim Ackerbau einhalten. Oft sind nur wenige zusätzliche bearbeitungsfreie Tage notwendig, damit der Kiebitz sein Brutgeschäft erfolgreich abschließen kann.
Sobald die Küken geschlüpft sind, werden diese meist von den Alttieren an den Rand der Ackerflächen geführt, da dort in der Regel mehr Nahrung und Deckung vorhanden sind. Durch das Stehenlassen von Blühstreifen kann das Nahrungsangebot für die Jungtiere verbessert und ein Rückzugsraum geschaffen werden.
Der Kreis und der Landwirtschaftliche Kreisverband Coesfeld bitten um Unterstützung beim Schutz des Kiebitzes. Sie weisen darauf hin, dass es einen finanziellen Ausgleich für die Bereitschaft gibt, den Bearbeitungszeitpunkt auf Kiebitzflächen zu verschieben. Landwirte, die auf ihren Flächen Kiebitze feststellen, sind deshalb aufgerufen, sich bei der Unteren Landschaftsbehörde der Kreisverwaltung Coesfeld unter der Telefonnummer 02541 / 18-7210 (Kerstin Bartsch) oder 18-7211 (Karola Schedding) zu melden.