Wasserrahmenrichtlinie: Einsicht in Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm möglich
Damit die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden kann, müssen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Gewässer erstellt werden: Dort wird festgehalten, wie Flüsse, Bäche und Seen künftig entwickelt werden sollen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass diese Planungsunterlagen ab sofort zur Einsichtnahme bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, öffentlich ausliegen. Es geht dabei um die Entwürfe zu den nordrhein-westfälischen Einflussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas – und zwar für den Zeitraum 2016 bis 2021. Dies sind im Kreis Coesfeld zum Beispiel die Bereiche von Stever, Lippe, Berkel oder Heubach.
Es wird empfohlen, den Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen vorher telefonisch (Telefonnummer 02541 / 187310) abzustimmen. Bis zum 22. Juni 2015 ist es möglich, die Unterlagen einzusehen und eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms abzugeben.