Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben
Der Kreis Coesfeld hebt zum Wochenende die Aufstallpflicht für Geflügel auf. Eine entsprechende Verfügung wird am kommenden Montag (02. März 2015) im Amtsblatt des Kreises Coesfeld erscheinen.
Ende November hatte der Kreis für Bereiche entlang der Heubachniederungen an den Kreisgrenzen zu Borken und Recklinghausen die Aufstallpflicht für Geflügel angeordnet. Damit sollte der Verbreitung der Geflügelpest vorgebeugt werden. Nachdem nun das Bundesinstitut für Tiergesundheit das Risiko einer Verbreitung deutlich niedriger eingestuft hat, kann die Aufstallpflicht aufgehoben werden. Diese betraf Bestände in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen.