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Weitere Hygiene-Belehrungen in Coesfeld - Beginn in Lüdinghausen ändert sich

Meldung vom:

Alle Gewerbetreibenden, die erstmalig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz erwerben. Denn bevor sie die Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie sich über Grundlagen der Hygiene informieren. Entsprechende Belehrungen nimmt das Kreisgesundheitsamt regelmäßig in Coesfeld und Lüdinghausen vor – aufgrund der großen Nachfrage nun auch mit einem Zusatztermin: Dieser steht ab dem 12. Februar 2015 an jedem Donnerstag um 10:00 Uhr in Coesfeld an. Im Laufe der Jahre ist die Anzahl der durchgeführten Belehrungen ständig gestiegen. Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 3.000 Teilnehmer eine solche Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Das führt dazu, dass die räumlichen Kapazitäten des Öfteren nicht mehr ausreichten und Wartezeiten entstanden. Daher wird das Angebot zum Erwerb der Bescheinigung im Kreis Coesfeld nun erweitert, erläutert Dr. Heinrich Völker-Feldmann, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Bescheinigungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz können nun an folgenden Terminen erworben werden: Im Gesundheitsamt in Coesfeld (Schützenwall 16, 1. Etage, Raum 115) immer dienstags um 15:00 Uhr, wofür man sich der Zeit von 14:30 bis 14:45 Uhr anmelden kann, sowie dort auch donnerstags um 10:00 Uhr, nach einer Anmeldung in der Zeit von 09:30 bis 09:45 Uhr. Der Beginn der Belehrung in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Lüdinghausen (Graf-Wedel-Str. 2) wird ab 11. Februar 2015 geändert: Die Belehrung wird dann mittwochs um 15:00 Uhr (bis 15:30 Uhr) angeboten. Die Anmeldung dazu erfolgt in der Zeit von 14:30 bis 14:45 Uhr persönlich vor Ort.

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