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Freilandhaltung von Geflügel in der Heubachniederung untersagt - Aufstallungspflicht für Risikogebiete in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

Meldung vom:

Wie am Montag dieser Woche bereits angekündigt, wurde am heutigen Mittwoch (26. November 2014) vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW die Aufstallung von Geflügel für ausgewiesene Risikogebiete angeordnet. Auch der Kreis Coesfeld ist von dieser Anordnung betroffen: Die Aufstallungspflicht gilt für Gebiete in der Heubachniederung an der Grenze zu den Kreisen Recklinghausen und Borken. Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld hat aufgrund des ministeriellen Erlasses die Freilandhaltung von Geflügel in den betroffenen Gebieten untersagt: Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag (27. November 2014) in Kraft. Das Amtsblatt des Kreises mit der Tierseuchenverfügung ist auf www.kreis-coesfeld.de abrufbar. Geflügel darf damit in einigen Teilen der Städte Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen ab sofort nur noch in Stallungen oder überdachten Volieren gehalten werden. Betroffen von der Anordnung sind neun Geflügelhalter mit insgesamt rund 270 Tieren. Bei der Tierseuchenkasse gemeldete Geflügelhalter werden über die Anordnung vom Veterinäramt auch schriftlich informiert. Hintergrund der Anordnung des Umweltministeriums ist die Befürchtung, dass Vogelgrippen-Viren von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände übertragen werden. Am vergangenen Wochenende wurde in Mecklenburg-Vorpommern der Virus des Typs H5N8 erstmals auch bei einem Wildvogel (Krickente) nachgewiesen. Für Risikogebiete, wie etwa bekannte Rastplätze von Zugvögeln, wurde daher vorsorglich die Stallpflicht angeordnet. Möglicherweise haben nicht alle Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse angemeldet. Die Aufstallungspflicht gilt aber auch für diese Haltungen. Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet entlang des Heubachs werden daher – sofern noch nicht geschehen – gebeten, ihren Bestand und ihre Tierzahlen dem Veterinäramt des Kreises Coesfeld mitzuteilen. Dieses kann auch telefonisch (02541 / 18-3912), per Fax (02541 / 18-3999) oder per E-Mail an die Adresse veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de erfolgen. Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind generell verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Das Veterinäramt bittet daher, dieses auch für kleinere Bestände unbedingt zu beachten. Nur so sei sichergestellt, dass auch im Seuchenfall schnell alle betroffenen Tierhalter ermittelt und informiert werden können. Zu den Aufgaben der bei der Landwirtschaftskammer angesiedelten Tierseuchenkasse gehört es, mit den erhobenen Beiträgen beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

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