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Kreis wendet sich an Hobby-Schweinehalter - Der Afrikanischen Schweinepest vorbeugen

Meldung vom:

Der Kreis Coesfeld wendet sich an die Hobby-Schweinehalter: Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Und auch wer nur ein Schwein oder einige wenige als Haustier hält, muss dieses beim Veterinärdienst des Kreis Coesfeld (Daruperstr. 5, 48653 Coesfeld, Telefon 02541 / 18-3912) und bei der Tierseuchenkasse NRW (Nevinghoff 6, 48147 Münster) melden. Es ist egal, ob es sich bei den Schweinen um Hausschweine, um Minipigs oder sonstige Hobbyschweine handel, betont Dr. Corinna Steinmann-Chavez vom Veterinärdienst. Halter müssen diese Schweine anmelden, auch wenn sie nur zu reinen Hobbyzwecken dienen und nicht zum Schlachten bestimmt sind. Diejenigen, die ihre Schweine zur Mast halten, um sie später zu schlachten, haben weitergehende tierseuchenrechtliche Vorgaben zu beachten. Seit Anfang 2014 grassiert in Polen, Litauen, Lettland und nun auch in Estland die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen und mittlerweile auch bei Hausschweinen. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende und stets tödlich verlaufende Viruskrankheit. Für den Menschen ist diese Krankheit jedoch ungefährlich. Übertragen wird die Afrikanische Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder durch Verfütterung von Speiseabfällen, denn der Erreger bleibt in infizierten Fleischprodukten über Wochen bis Monate ansteckungsfähig. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt zu beachten: Es dürfen keinerlei Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden. Die eigenen Schweine müssen vor Wildschweinen abgeschirmt werden, etwa durch einen Doppelzaun. Am Auslauf muss ein Hinweisschild stehen: Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten. Futtervorräte und Einstreu sollen vor Wildschweinen geschützt gelagert werden. Auch Jäger sollten wachsam sein und tot aufgefundene Wildschweine beim Veterinäramt melden. Lebensmittel dürfen nicht unachtsam in der freien Natur oder auf Raststätten weggeworfen werden, da sie von Wildschweinen aufgenommen werden können und so eine ganze Population infiziert werden kann. Das Einschleppen dieser anzeigepflichtigen Seuche muss unbedingt verhindert werden, da das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland für hiesige Schweinehalter verheerende Auswirkungen hätte, unterstreicht Dr. Steinmann-Chavez. Im Ernstfall könnte dies die Tötung von Gesamtbeständen und weiträumige Handelsbeschränkungen für Vieh und Fleischwaren zur Folge haben.

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