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Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat - Es besteht kein Umtauschzwang

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Er ist handlicher, moderner und benutzerfreundlicher: Vom heutigen Montag (01. September 2014) an wird der neue Schwerbehindertenausweis in Nordrhein-Westfalen eingeführt – als Plastikkarte im Scheckkartenformat. Neben dem handlicheren Format bietet der Ausweis zusätzliche Funktionen: So wird in Blindenschrift die Buchstabenfolge „sch-b-a“ zu lesen sein. Außerdem enthält der Ausweis erstmals einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises bleibt gebührenfrei. Alte Schwerbehindertenausweise aus Papier sind jedoch uneingeschränkt gültig, bis ihre vermerkte Gültigkeitsdauer abläuft. Es besteht also kein Umtauschzwang!, betont Jörg Bussmann vom Kreis Coesfeld. Die Gültigkeitsdauer eines alten Papier-Schwerbehindertenausweises kann auf Wunsch auch noch verlängert werden, und zwar nicht nur im Kreisgesundheitsamt Coesfeld, sondern ebenfalls in den gemeindlichen Bürgerbüros am jeweiligen Wohnort. Voraussetzung dafür ist, dass noch ein Verlängerungsfeld auf dem alten Schwerbehindertenausweis frei ist und keine Neufeststellung ansteht, so Bussmann. Andererseits kann auf Wunsch der schwerbehinderten Menschen der alte Papier-Ausweis aber auch unabhängig von seiner Gültigkeitsdauer gegen den Ausweis im neuen Scheckkartenformat ausgetauscht werden. „Solche Umtauschanträge haben jedoch keinen Vorrang, Priorität haben die Neuausstellungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Erstantrages oder eines Verschlimmerungsantrages stehen“, erläutert Bussmann. Daraus ergeben sich gewisse Wartezeiten bei Umtauschanträgen.

Weil es wirtschaftlicher ist, wird der Schwerbehindertenausweis künftig an zentraler Stelle hergestellt: Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt eine Firma aus Sachsen den Auftrag, die neuen Schwerbehindertenausweise zu produzieren – und anschließend unmittelbar an die Antragsteller zu versenden. „Letzteres hat nach den vertraglichen Regelungen mit der Herstellerfirma innerhalb von sechs Werktagen ab Druckauftrag durch den Kreis Coesfeld zu geschehen“, hält Bussmann fest.

Um einen Schwerbehindertenausweis im neuen Scheckkartenformat ausstellen zu können, – und zwar sowohl bei Umtauschanträgen als auch bei Neuausstellungen im Zusammenhang mit einem Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag – sind zwei Voraussetzungen zu beachten: Zum einen ist dem Kreisgesundheitsamt ein Farbfoto in Passbildgröße vorzulegen. Zum anderen muss schriftlich das Einverständnis erklärt werden, dass das jeweilige Foto gespeichert werden darf. „Für Erstanträge bzw. Verschlimmerungsanträge etwa wurde ein neuer Antragsvordruck aufgelegt, der bereits eine entsprechend vorbereitete Erklärung enthält“, informiert Bussmann.

Die neuen Antragsvordrucke sind im Internet auf www.kreis-coesfeld.de abrufbar (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „Schwerbehindertenausweis“), sie liegen aber auch in den Bürgerbüros der Gemeinden oder beim zuständigen Kreisgesundheitsamt Coesfeld sowie in den Nebenstellen des Gesundheitsamtes in Dülmen und Lüdinghausen aus. Reine Umtauschanträge nehmen auch die Bürgerbüros am Wohnort an; sie leiten diese dann an das Kreisgesundheitsamt weiter. Für Rückfragen sind die zuständigen Sachbearbeiter des Kreisgesundheitsamtes (Kreishaus III, Schützenwall 16, barrierefreier Zugang vorhanden) während der allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar (Telefon 02541 / 18-0).

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