Ausgabe der LH-Kennzeichen startet am 16. Mai - Kreis richtet Sonderöffnungszeiten für Umkennzeichnungen in Lüdinghausen ein; Terminreservierungen erforderlich
Ab dem kommenden Freitag (16. Mai) werden im Kreis Coesfeld wieder Fahrzeuge mit dem LH-Kennzeichen zugelassen. Dann startet die Kreisverwaltung mit der Ausgabe des – neben dem COE-Kennzeichen – zweiten vorgesehenen Kennzeichens für Fahrzeuge im Kreis Coesfeld. Wegen des zu erwartenden Andrangs richtet die Kreisverwaltung für die sogenannten Umkennzeichnungen, also den Wechsel von bisherigen COE- auf LH-Kennzeichen, besondere, zusätzliche Öffnungszeiten an zwei Wochenenden an der Nebenstelle in Lüdinghausen ein. Neufahrzeuge und Ummeldungen mit Halterwechsel können ab dem 16. Mai an allen drei Zulassungsstellen in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen zu den üblichen Öffnungszeiten auch mit LH-Kennzeichen zugelassen werden.
Wer also sein bereits zugelassenes Fahrzeug mit COE-Kennzeichen auf ein LH-Kennzeichen umschreiben möchte, kann dies ab übernächsten Montag (19. Mai 2014) nach einer vorherigen Terminreservierung im Internet während der üblichen Öffnungszeiten sowie an folgenden Zusatzterminen in der Kfz-Zulassungsstelle in Lüdinghausen, Selmer Straße 75, tun:
• Freitag (16. Mai 2014), von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr,
• Samstag (17. Mai), von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
• Freitag (23. Mai) von 13:30 Uhr bis 17: 30 Uhr und am
• Samstag (24. Mai) von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Für die Umkennzeichnungen an den Sonderterminen ist nach einer Mitteilung des Kreises unbedingt eine vorherige Terminreservierung über die Homepage des Kreises Coesfeld erforderlich. Bernd Tübing, Leiter der Straßenverkehrsabteilung des Kreises Coesfeld:
• 10,20 EUR Gebühr für Wunschkennzeichen (falls gewünscht)
• 2,60 EUR Gebühr für Kennzeichenreservierung (falls reserviert)
• 0,50 EUR Gebühr für Kraftfahrt-Bundesamt (entfällt, wenn neue ZB ausgestellt wird)
• 3,60 EUR Gebühr, falls neue ZB ausgestellt werden muss. Hinzu kommen noch die Kosten für neue Kennzeichen, die – je nach Angebot des Schilderprägers – bis rund 40,- EUR betragen können.
• Samstag (17. Mai), von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
• Freitag (23. Mai) von 13:30 Uhr bis 17: 30 Uhr und am
• Samstag (24. Mai) von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Für die Umkennzeichnungen an den Sonderterminen ist nach einer Mitteilung des Kreises unbedingt eine vorherige Terminreservierung über die Homepage des Kreises Coesfeld erforderlich. Bernd Tübing, Leiter der Straßenverkehrsabteilung des Kreises Coesfeld:
In der ersten Phase können wir bei Umkennzeichnungen nur über eine Terminreservierung einen geregelten Ablauf ohne längere Wartezeiten garantieren. So wird der übrige Dienstbetrieb auch nicht beeinträchtigt!Mitzubringen sind dabei die Zulassungsbescheinigungen (ZB) Teil I und Teil II (oder der alte Fahrzeugbrief und der alte Fahrzeugschein), der letzte gültige TÜV-Bericht im Original und die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder. Erneut weist der Kreis auf die anfallenden Kosten hin; folgende Gebühren sind bei Umkennzeichnungen zu entrichten: • 26,30 EUR Umkennzeichnungsgebühr
• 10,20 EUR Gebühr für Wunschkennzeichen (falls gewünscht)
• 2,60 EUR Gebühr für Kennzeichenreservierung (falls reserviert)
• 0,50 EUR Gebühr für Kraftfahrt-Bundesamt (entfällt, wenn neue ZB ausgestellt wird)
• 3,60 EUR Gebühr, falls neue ZB ausgestellt werden muss. Hinzu kommen noch die Kosten für neue Kennzeichen, die – je nach Angebot des Schilderprägers – bis rund 40,- EUR betragen können.
Ich hoffe, dass nunmehr auch die Ausgabe der Kennzeichen so reibungslos verläuft, wie es bei der Reservierung der LH-Kennzeichen im Internet der Fall war, betont Landrat Konrad Püning. Ab übernächsten Montag (19. Mai 2014) können Umkennzeichnungen auf LH-Schilder an allen drei Standorten der Zulassungsstellen zu den üblichen Öffnungszeiten an eigens eingerichteten Sonderschaltern beantragt werden. Auch dazu sind Terminreservierungen im Internet über die Homepage des Kreises erforderlich: Terminreseervierung auf der Homepage des Kreises Coesfeld