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Entwicklungen und Veränderungen aufzeigen - Kreis Coesfeld legt sechsten Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht vor

Meldung vom:

Die Heimaufsicht des Kreises Coesfeld stellt mit dem neuen Tätigkeitsbericht bereits zum sechsten Mal ihre Arbeit in schriftlicher Form vor. Dort wird Rückschau auf die Jahre 2012 und 2013 gehalten; auch wird ein Ausblick auf Arbeitsschwerpunkte für den Berichtszeitraum 2014/2015 gegeben. Vorrangige Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege- und Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen – und sicherzustellen, dass der Betreiber ihre Rechte wahrt und seine Pflichten einhält. Der sechste Tätigkeitsbericht dient der Information der Öffentlichkeit, der politischen Gremien des Kreises, der Träger der Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und deren Verbänden sowie der in den Einrichtungen gebildeten Beiräte der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Heimaufsicht will mit dem Tätigkeitsbericht nicht nur einen Beitrag zur mehr Offenheit und Transparenz leisten, sondern auch Materialien, Grundlagen und Anstöße für die weitere Diskussion liefern – zu den verschiedenen Themengebieten der Hilfe für Senioren und Menschen mit Behinderung. Die zusammengestellten Informationen sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Angehörigen, der Politik, aber auch allen anderen Interessierten einen besseren Einblick in das in der Öffentlichkeit oft diskutierte Gemeinwesen „Heim“ und in die Angebotsstrukturen außerhalb der klassischen „Heime“ geben. Es geht darum, eine Infrastruktur zu schaffen, die ein Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit außerhalb der klassischen Pflegeeinrichtungen ermöglicht, macht Landrat Konrad Püning die Motivation für die Weiterentwicklung der Pflegelandschaft im Kreis Coesfeld deutlich. Dies sei in Zeiten einer zunehmenden Individualisierung in der Gesellschaft, einer wachsenden Zahl von Alleinstehenden und sogenannten „Single-Haushalten“, aber auch des allgemeinen Verlusts sozialer Bindungen umso wichtiger, betont Püning. Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz, das am 10. Dezember 2008 in Kraft getreten ist und damit das Bundesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen abgelöst hat. Die Aufgaben der Heimaufsicht werden beim Kreis Coesfeld von Yvonne Helgers (Telefon 02541/18-5050) und Anja Peyrick-Rier (02541/18-5051) wahrgenommen. Ihre Anschrift ist: Kreis Coesfeld, Fachdienst 50.1.5 – Heimaufsicht, Kreishaus III, Zimmer 104 und 105, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld. Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2012/2013 kann auf der Homepage des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ (Anliegen „Heimaufsicht“) eingesehen und ausgedruckt werden. Ein gedrucktes Exemplar des Berichtes kann per E-Mail (heimaufsicht@kreis-coesfeld.de) oder telefonisch (02541 / 18-5050) bei der Heimaufsicht des Kreises Coesfeld angefordert werden.

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