Landräte des Münsterlandes sehen Entwurf des Landesentwicklungsplans kritisch - Einschränkung der kommunalen Planungsfreiheit wird befürchtet
Die Landräte der vier Münsterlandkreise Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), Thomas Kubendorff (Kreis Steinfurt), Konrad Püning (Kreis Coesfeld) und Dr. Kai Zwicker (Kreis Borken) machen sich für erhebliche Nachbesserungen am Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) stark, den die Landesregierung bereits im Juni des letzten Jahres beschlossen hatte – und dessen Beteiligungsverfahren offiziell Ende Februar 2014 endete. Anlässlich ihrer aktuellen Zusammenkunft wiesen sie darauf hin, dass im LEP auch die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen sind.
Dies sei im vorliegenden Entwurf sträflich vernachlässigt worden, zumindest mit Blick auf wirtschaftlich prosperierende Regionen wie das Münsterland. Ohne Bereitstellung ausreichender gewerblich nutzbarer Flächen vor Ort in den einzelnen Städten und Gemeinden sei die weitere Entwicklung erheblich gefährdet. Der im LEP-Entwurf vorgegebene Weg, expandierende Unternehmen auf Freiflächen oder Brachflächen andernorts zu verweisen, sei unrealistisch und führe in eine regionalwirtschaftliche Sackgasse. Wenn man wirtschaftlich aufstrebende Regionen in ihrem Entwicklungspotential so massiv einschränke, wäre das auch aus Sicht des Landes ein Eigentor: Schließlich seien es Regionen wie das Münsterland, die in NRW – mit seinen weiter bestehenden Strukturschwächen besonders im Ruhrgebiet – den Weg in die Zukunft weisen und „den Karren ziehen“. Die Landräte wollen sich insoweit für eine grundlegende Überarbeitung ins Zeug legen.
Ausdrücklich begrüßten die Verwaltungschefs hingegen die vorgesehene Bündelung aller Ziele der Raumordnung in einer gemeinsamen Landesplanung, insbesondere die Zusammenführung des seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplans und des bereits am 31. Dezember 2011 ausgelaufenen Landesentwicklungsprogramms. Auch die Anpassung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze an die geänderten Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung war – so der gemeinsame Tenor – dringend erforderlich; dies betrifft insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den Klimawandel.
Die Landräte wiesen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch im ländlichen Raum angemessene Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet sein müssen – und dass die verfassungsrechtlich verbürgte kommunale Planungshoheit nicht über Gebühr eingeschränkt werden darf. Auch dürfe es nicht zulasten der wirtschaftlichen Entwicklung im Münsterland gehen, wenn weniger Freiraum in Anspruch genommen wird, was als grundlegende Zielsetzung jedoch sicher berechtigt sei.
Mit Blick auf die Ziele und Grundsätze zum Ausbau der Windenergie und zum Klimaschutz waren sich die Beteiligten ebenfalls einig: In ihre gemeinsamen Stellungnahme zum LEP-Entwurf betonen sie, dass es rechtlich bedenklich ist, ein von den Regionalplanungsbehörden strikt zu beachtendes, starres Mengengerüst vorzugeben. Gleiches gelte für die verpflichtende Umsetzung des Klimaschutzplans NRW, dessen genaue Festlegungen aktuell noch gar nicht bekannt sind. Die Bedenken und Anregungen der Münsterlandkreise sind in der ausführlichen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum LEP-Entwurf detailliert begründet.
Ausdrücklich begrüßten die Verwaltungschefs hingegen die vorgesehene Bündelung aller Ziele der Raumordnung in einer gemeinsamen Landesplanung, insbesondere die Zusammenführung des seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplans und des bereits am 31. Dezember 2011 ausgelaufenen Landesentwicklungsprogramms. Auch die Anpassung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze an die geänderten Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung war – so der gemeinsame Tenor – dringend erforderlich; dies betrifft insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den Klimawandel.
Die Landräte wiesen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch im ländlichen Raum angemessene Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet sein müssen – und dass die verfassungsrechtlich verbürgte kommunale Planungshoheit nicht über Gebühr eingeschränkt werden darf. Auch dürfe es nicht zulasten der wirtschaftlichen Entwicklung im Münsterland gehen, wenn weniger Freiraum in Anspruch genommen wird, was als grundlegende Zielsetzung jedoch sicher berechtigt sei.
Mit Blick auf die Ziele und Grundsätze zum Ausbau der Windenergie und zum Klimaschutz waren sich die Beteiligten ebenfalls einig: In ihre gemeinsamen Stellungnahme zum LEP-Entwurf betonen sie, dass es rechtlich bedenklich ist, ein von den Regionalplanungsbehörden strikt zu beachtendes, starres Mengengerüst vorzugeben. Gleiches gelte für die verpflichtende Umsetzung des Klimaschutzplans NRW, dessen genaue Festlegungen aktuell noch gar nicht bekannt sind. Die Bedenken und Anregungen der Münsterlandkreise sind in der ausführlichen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum LEP-Entwurf detailliert begründet.