Immer weniger freiheitsentziehende Maßnahmen in Altenpflegeeinrichtungen - Eindeutiger Trend im Kreis Coesfeld
Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl freiheitsentziehender Maßnahmen in den Altenheimen im Kreis Coesfeld sinkt insgesamt gesehen seit einigen Jahren kontinuierlich. Die bei den Amtsgerichten gestellten und genehmigten Anträge, die es beispielsweise erlauben, den Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit Bettgittern oder nicht eigenständig zu lösenden Gurten (Fixierungen) am Verlassen des Bettes oder eines Sitzes zu hindern, sind rückläufig.
Gründe für freiheitsentziehende Maßnahmen sind oft Unruhezustände oder Sturzgefahren, die vermieden werden sollen. Dabei lassen sich in vielen Fällen bessere Lösungen finden. Es ist belegt, dass Fixierungen Sturzgefahren zumeist nicht mindern, sondern erhöhen. Menschen, die in ihren Bewegungen derart eingeschränkt werden, bauen Muskeln ab, wodurch sie instabil werden. Viele Heime bieten ihren Bewohnern gezielte Muskelaufbauprogramme und Balancetrainings an, um sie fit für eigenständige Bewegungen zu machen, anstatt sie durch Ruhigstellung daran zu hindern. Vermehrt werden zudem Niedrigbetten angeschafft. Diese lassen sich absenken, wodurch die Gefahr deutlich gemindert werden kann, sich bei einem Sturz aus dem Bett eine schwere Verletzung zuzuziehen. Geteilte Bettgitter können einem Bewohner die oft gewünschte Sicherheit geben, nicht aus dem Bett zu fallen, ermöglichen ihm aber dennoch das selbstständige Aufstehen.
Kenntnisse der Lebensgeschichte und -gewohnheiten spielen gerade bei demenzerkrankten Menschen eine wichtige Rolle, um sich auf deren Bedürfnisse einzustellen und Konflikte, Stress und letztendlich auch Unruhe zu vermeiden. Diese Biographiearbeit hat auch mit Blick auf die Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen an Bedeutung gewonnen.
Einige Heime haben einen Mitarbeiter ihres Hauses damit beauftragt, sich des Themas in besonderer Weise anzunehmen. Er organisiert Fallkonferenzen, Verfahrensabläufe und Fortbildungen, informiert über rechtliche Hintergründe, initiiert und begleitet die Anwendung von Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen.
In 2011 haben die Alzheimer Gesellschaft und der Kreis Coesfeld eine Projektgruppe mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Zahl freiheitsentziehender Maßnahmen weiter zu senken und die inzwischen weit verbreiteten Anstrengungen der Einrichtungen zu unterstützen. Zahlreiche Heime arbeiten in der Gruppe mit. Als hilfreich hat sich der regelmäßige Austausch untereinander sowie mit Gästen erwiesen, z.B. Betreuungsrichtern oder Vertretern gelungener Praxisbeispiele. In einer gemeinsam erstellten Übersicht wurden technische und methodische Mittel als Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen erfasst und um Erfahrungsberichte ergänzt, die nun laufend fortgeschrieben werden. Untereinander werden Hospitationsmöglichkeiten angeboten, um sich mit bewährten Beispielen vor Ort vertraut machen zu können. Die Nutzung und Schaffung von Fortbildungsgelegenheiten ist ein weiteres gemeinsames Interesse.
In 2011 haben die Alzheimer Gesellschaft und der Kreis Coesfeld eine Projektgruppe mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Zahl freiheitsentziehender Maßnahmen weiter zu senken und die inzwischen weit verbreiteten Anstrengungen der Einrichtungen zu unterstützen. Zahlreiche Heime arbeiten in der Gruppe mit. Als hilfreich hat sich der regelmäßige Austausch untereinander sowie mit Gästen erwiesen, z.B. Betreuungsrichtern oder Vertretern gelungener Praxisbeispiele. In einer gemeinsam erstellten Übersicht wurden technische und methodische Mittel als Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen erfasst und um Erfahrungsberichte ergänzt, die nun laufend fortgeschrieben werden. Untereinander werden Hospitationsmöglichkeiten angeboten, um sich mit bewährten Beispielen vor Ort vertraut machen zu können. Die Nutzung und Schaffung von Fortbildungsgelegenheiten ist ein weiteres gemeinsames Interesse.
Die Heime sehen sich in ihren Aktivitäten bestätigt, so Dorothea Behr, die das Evangelische Altenhilfezentrum in Dülmen leitet und die Alzheimer-Gesellschaft in der Projektgruppe vertritt. Neben der Bewohner- werde eine erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit festgestellt. Bundesweit gibt es viele Initiativen, die das gleiche Ziel verfolgen. Auch der Gesetzgeber reagiert. Die Neuauflage des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes verlangt z.B. von den Altenpflegeeinrichtungen ausdrücklich ein Konzept mit Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen.