Energetische Sanierung und neue Heizungsanlagen günstig finanzieren - Förderung jetzt mit Tilgungsnachlass bis zu 11.000 EUR
Das Land NRW hat die Förderkonditionen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden deutlich verbessert. Wie in den Vorjahren werden Darlehen der NRW.BANK zu äußerst günstigen Zinskonditionen angeboten. „Neu ist jetzt, dass vom Gesamtdarlehen bei Leistungsbeginn 20 Prozent erlassen werden – das ist einem Zuschuss gleichzusetzen“, erläutert Wolfgang Abbing vom Fachdienst Wohnraumförderung beim Kreis Coesfeld.
Die Höhe der Förderdarlehen beträgt bis zu 40.000 EUR je Wohnung. Wenn gleichzeitig Barrieren reduziert werden – etwa durch Einbau einer bodengleichen Dusche –, ist sogar ein Darlehen in Höhe von 55.000 EUR je Wohnung möglich. Bei einem Teilschulderlass von 20 Prozent reduziert sich die Darlehensschuld somit um bis zu 11.000 EUR.
Ab sofort können auch Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch mitgefördert werden. Die Förderung ist für Mietwohnungen, aber auch für selbst genutztes Wohneigentum möglich.
Eine selbst genutzte Immobilie kann jedoch nur gefördert werden, wenn eine Einkommensgrenze eingehalten wird; ob diese Voraussetzung erfüllt wird, kann gern vorab unverbindlich beim Kreis Coesfeld angefragt werden, bietet Wolfgang Abbing an. Beispielsweise würde eine Familie mit zwei Kindern die Einkommensgrenze mit einem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen von 50.924 EUR einhalten. Wenn die Voraussetzungen für zusätzliche Freibeträge (etwa für Schwerbehinderte) oder für erhöhte Werbungskosten vorliegen, könnte ein noch höheres Bruttoeinkommen erzielt werden. Weitere Auskünfte erteilen Wolfgang Abbing oder Bernardette Kämer vom Fachdienst Wohnraumförderung der Kreisverwaltung Coesfeld unter Telefon 02541 / 18-6400 und 18-6404. Informationen finden sich auch im Internet unter: www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen: „Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand“).