Gewichtsbeschränkung der „Hohen Aa-Brücke“ in Billerbeck-Beerlage
Ab sofort ist eine Gewichtsbeschränkung der „Hohen Aa-Brücke“ in Billerbeck-Beerlage erforderlich. Bei einer kürzlich stattgefundenen Prüfung der Brücke im Zuge der K 72 über die Steinfurter Aa, bekannt auch als „Hohe Aa-Brücke“, wurden ausgeprägte Schäden am Gewölbe der Brücke festgestellt. Die nähere Untersuchung durch einen Statiker ergab, dass die Brücke in diesem Zustand nur noch von Fahrzeugen mit einem tatsächlichem Gesamtgewicht von 8 t befahren werden darf.
Eine entsprechende Beschilderung wird ab dem 31. Januar 2014 durch den Kreisbauhof eingerichtet. Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht als 8 t können die Brücke über die L 506 , die K 38 und L 550 umfahren. Eine kurzfristige Instandsetzung der Schäden ist in den nächsten Wochen vorgesehen, so dass die Brücke dann wieder uneingeschränkt befahren werden kann. Der genaue Termin hierfür ist noch nicht bekannt, wird aber in Kürze mitgeteilt werden.