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Aufstellung von vier neuen Landschaftsplänen im Kreis Coesfeld - Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig beteiligt

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Baumberge-Nord, Buldern, Davensberg-Senden und Lüdinghausen – es sind noch vier weitere Landschaftspläne erforderlich, um die kreisweite, flächendeckende Landschaftsplanung abzuschließen. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird nun der nächste Verfahrensschritt nach dem Landschaftsgesetz NRW getan: Der Kreis Coesfeld bietet für jeden Landschaftsplan, der sich im Aufstellungsverfahren befindet, einen Informationstermin an – beginnend mit dem 31. Oktober 2013 in Buldern. Bei den vier Veranstaltungen informiert die Untere Landschaftsbehörde die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Im Anschluss an die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes besteht die Möglichkeit Fragen zur Planung zu stellen, Kritik zu üben und eventuell Anregungen für die weitere Planung zu geben. Diese Veranstaltungen stellen eine erste allgemeine Information dar und sind kein Ersatz für die öffentliche Auslegung der Landschaftspläne, die nach der endgültigen Fertigstellung für mindestens vier Wochen erfolgen wird, betont Hermann Grömping, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Coesfeld. Die Termine finden am Donnerstag, 31. Oktober in Buldern (Landschaftsplan Buldern, Hotel-Restaurant van Lendt, Weseler Straße 61), am Montag, 04. November in Billerbeck (Landschaftsplan Baumberge-Nord, Thumanns Mühle, Temming 34), am Mittwoch, 13. November in Ottmarsbocholt (Landschaftsplan Davensberg-Senden, Gasthof Vollmer, Dorfstraße 19) und am Mittwoch, 20. November in Lüdinghausen (Landschaftsplan Lüdinghausen, Gaststätte Schwenken, Bechtrup 40) statt – Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr. Die Untere Landschaftsbehörde weist schon jetzt darauf hin, dass mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein Veränderungsverbot für die geplanten Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im Landschaftsplangebiet besteht. Das bedeutet, dass der jetzige Zustand der Flächen nicht verändert werden darf, erläutert Grömping. Die aktuelle Nutzung bleibt davon unberührt und ist weiterhin erlaubt.

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