Revision der Bildungs- und Teilhabeleistungen in NRW gefordert - Münsterland wendet sich an Landessozialminister
Mit sorgevollem Blick auf die Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) wenden sich die Landräte der vier Münsterlandkreise und Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe gemeinsam per Brief an Landessozialminister Guntram Schneider. Sie fordern mit Nachdruck, dass den Kommunen genau das zurückerstattet wird, was sie für diese zusätzlichen, kinderfreundlichen Sozialleistungen auch tatsächlich ausgegeben haben. Geschehe die kommunalscharfe Abrechnung nicht, würde das Gesamtdefizit im Münsterland für das Jahr 2013 rund 5,0 Mio. EURO betragen, rechnen sie vor. Denn bislang gibt das Land NRW die ausreichend zur Verfügung stehenden Bundesmittel nur pauschal an die Kommunen weiter.
Dabei legt das Land ebenfalls einen Verteilungsschlüssel zugrunde, der sich an den Miet- und Unterkunftskosten orientiert – und auch die Kinderzahl nicht zum Maßstab nimmt.
In 2013 können von uns noch rund 3,5 Mio. EURO aus der in 2011 gebildeten Rücklage entnommen werden, die damit aber aufgebraucht ist, betonen die Landräte und der Oberbürgermeister. Für die Folgejahre drohen jedoch bei unveränderter Rechtslage in NRW jährliche Defizite von 5,0 Mio. EURO und mehr. Dies sei umso unverständlicher, da im Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont wurde, dass sämtliche Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets aus Bundesmitteln gedeckt sein würden. Vor allem gebe es auch keine praktischen Hindernisse: Denn dem Land werden die Ausgaben eines Jahres ganz genau gemeldet, was der Bund wiederum als Grundlage für seine Beteiligung nimmt. Das Land NRW erhält im Folgejahr deshalb genau den Betrag, der im Vorjahr auch landesweit ausgegeben worden ist.
Dieser Gesamtbetrag kann dann von Ihnen entsprechend der Meldungen centgenau mit den Städten und Kreisen abgerechnet werden, fordern die Absender den Minister auf – und mahnen vor diesem Hintergrund eine Revision der Bildungs- und Teilhabeleistungen in NRW an. Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen hält eine an den tatsächlichen Ausgaben orientierte, landesinterne Verteilung der Bundesmittel für möglich und geboten. Sollte es in NRW nicht zu der geforderten kommunalscharfen Abrechnung der BuT-Leistungen kommen, behalten sich die Landräte und der Oberbürgmeister rechtliche Schritte vor.