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Bundestagswahl am 22. September 2013 - Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte

Meldung vom:

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Deshalb stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine auch zur kommenden Wahl zum 18. Deutschen Bundestag den etwa 145.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Kreiswahlleiter Joachim L. Gilbeau betont: „Ich begrüße es sehr, dass blinden und sehbehinderten Menschen dieses Angebot gemacht wird. Mit der Stimmzettelschablone und den begleitenden Materialien ist es diesen Wählerinnen und Wählern möglich, einen Stimmzettel ohne fremde Hilfe auszufüllen.“ Diese Möglichkeit bietet sich auch den Betroffenen im Kreis Coesfeld. Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805 / 666 456 (0,14 EURO/Min aus dem Festnetz) anfordern. Für den Bereich Westfalen ist zudem die Dortmunder Landesgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen unter Telefon 0231 / 5575 900 erreichbar. Der Umschlag mit den Wahlhilfen, der auch dort bestellt werden kann, enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW. Um das Angebot möglichst übersichtlich zu gestalten, erhalten die Wählerinnen und Wähler entsprechend ihrem Wohnsitz entweder eine nordrheinische oder eine westfälisch-lippische Ausgabe. Auf Anfrage werden die Stimmzettelinhalte des benötigten Wahlkreises auch in Großdruck oder Punktschrift übersandt. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, entnehmen sie dazu vorher der CD. An jedem nordrhein-westfälischen Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft stellt die Schablonen her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bundesinnenministerium erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden. Wählerinnen und Wähler, die solche Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

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