Rechtzeitig BAföG beantragen - Amt für Ausbildungsförderung des Kreises gibt Schülern Tipps
Je früher, desto besser: Das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Coesfeld empfiehlt, den Antrag für eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das neue Schuljahr 2013/2014 bereits jetzt zu stellen. Gerade bei Folgeanträgen, bei denen die aktuelle Bewilligung im Juli 2013 ausläuft, sollte mindestens das erste Antrags-Formblatt noch im August beim Kreis eingereicht werden. „Nur dann ist der Anspruch auch für den Monat August gesichert“, teilt Sachbearbeiter Sven Borgert von der Kreisverwaltung mit.
Bei Erstanträgen für Ausbildungen, die am 04. September beginnen, muss der Antrag bis spätestens zum 30. September 2013 beim Kreis vorliegen.
Oft besteht Unsicherheit darüber, ob der jeweilige Bildungsgang überhaupt gefördert werden kann, hält Borgert fest. Für den Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, aber auch für den Besuch von Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln, besteht kein Anspruch – sofern der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt. Anders sieht es bei den Schülerinnen und Schülern von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen aus, deren schulische Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln – also etwa zum Kinderpfleger oder Erzieher. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen, deren schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Sie können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause leben. Das trifft ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen zu.
Wenn Fachhochschulen oder Universitäten besucht werden, liegt die Zuständigkeit stets beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort, erläutert Borgert. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Die Förderungshöhe hängt vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, aber auch vom Einkommen seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners sowie, in der Regel, vom Einkommen seiner Eltern ab. Persönliche Beratungen sind werktags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr sowie montags und mittwochs zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Kreishaus III am Schützenwall 16, Zimmer 106 und 107, in Coesfeld möglich. Anträge sind grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises zu stellen. Zuständig für die Buchstaben A bis E ist Christina Voß, Telefon 02541 / 1850-27, für die Buchstaben F bis N Sabrina Kusenberg, Telefon 02541 / 1850-25, und für die Buchstaben O bis Z Sven Borgert, Telefon 02541 / 1850-26. Antragsformulare liegen auch bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet aus. Sie können zudem im Internet auf der Homepage www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „BAföG“ oder „Ausbildungsförderung“) abgerufen werden. Dort finden sich auch nähere Informationen – oder auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.das-neue-bafoeg.de).