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Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten - Kreis prüft stichprobenhaft

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Neubauten müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs über Erneuerbare Energien abdecken, etwa durch den Einsatz einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder einer Holzpelletheizung. Dies schreibt das seit dem Jahr 2009 geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor, worauf der Kreis Coesfeld aktuell hinweist. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern, erläutert Ludger Brinkmann, Leiter der Abteilung Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld. Denn das diene dem Klimaschutz, bewirke eine Schonung fossiler Ressourcen, aber auch, dass die Abhängigkeit von Energieimporten vermindert wird. Die Kreisverwaltung informiert die Bauherren zudem darüber, dass die Einhaltung des EEWärmeG nun durch Stichproben überprüft werden muss. Im Rahmen der Aktivitäten des Kreises Coesfeld im Bereich des Klimaschutzes soll jetzt geprüft werden, ob die Bauherren und Planer ihre Pflichten nach dem EEWärmeG erfüllt haben, betont Brinkmann. Der Einsatz der erneuerbaren Energien muss dokumentiert werden, wobei die Nachweise von Sachkundigen zu bestätigen sind. Diese Nachweise werden im Rahmen des stichprobenhaften Überprüfungsverfahrens vom Kreis Coesfeld angefordert, kündigt Ludger Brinkmann an. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „EEWärmeG“) oder www.energieagentur.nrw.de.

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