Transparenz in Sachen Minijob: Neue Broschüre der Regionalagentur Münsterland klärt über rechtliche Grundlagen auf
Als „Minijob-Hochburg“ übersteigt das Münsterland mit einem Anteil von 27 Prozent geringfügig Beschäftigter deutlich den Bundesdurchschnitt von 20 Prozent. Aus diesem Anlass und um die Strukturen und Situationen am Arbeitsplatz zu fördern, hat die Regionalagentur Münsterland zusammen mit dem Kompetenzzentrum Frau & Beruf Münsterland nun die Broschüre „Minijob – Informationen zur geringfügigen Beschäftigung“ herausgegeben.
Der rund hundertseitige Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über alle sozial-, steuer- und arbeitsrechtlichen Grundlagen des Minijobs. Eine geringfügige Beschäftigung bietet vielen Personengruppen die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen oder einen weichen Wiedereinstieg zu wagen.
Mit dem Ziel vor Augen, nachhaltige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, sehe ich den Minijob oft als eine 'Zwischenlösung' für eine durchaus gute und akzeptable Beschäftigungsform. Die Praxis zeigt mir immer wieder, dass im Rahmen der Vermittlungsbemühungen der Jobcenter eine nachhaltige Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oft nur über einen Minijob gelingen kann, so Konrad Püning, Landrat des Kreises Coesfeld. In vielen Fällen sei die Wahl eines Minijobs aber auch eine bewusste Entscheidung. Verständlich erklärt und mit Beispielen versehen, hilft die Broschüre jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter, der im „Dschungel“ der rechtlichen Grundlagen Orientierung sucht. Aktuelles wie die Anhebung der Verdienstgrenze auf 450,- EURO, Begriffe wie „Urlaubsgeld“, „Krankengeld“ oder „auf Steuerkarte“ werden von allen Seiten beleuchtet. Die Leser erhalten ein Verständnis für den Unterschied zwischen „geringfügiger“ und „kurzfristiger“ Beschäftigung, Arbeitsentgeltgrenzen und Mehrfachbeschäftigen, Übergangsregelungen und Gleitzonen. Überdies klärt die Broschüre aufschlussreich über Arbeitsvertrag, Mutterschutz, Kündigung und weitere Themen des Arbeitsrechts auf. Durch Kontaktdaten und Links zu Beratungs- und Förderangeboten des Landes Nordrhein-Westfalen können Interessierte den direkten Kontakt suchen. Die ausführliche Broschüre gibt es bei der Regionalagentur Münsterland sowie den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld. Auf www.muensterland-arbeit.de steht der Ratgeber zum kostenlosen Herunterladen bereit.