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Wie sollen Ihre Kinder betreut werden? Kreisjugendamt nimmt an Forschungsprojekt zum Betreuungsbedarf von Eltern mit Kindern unter drei Jahren teil

Meldung vom:

Vom August 2013 an hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Für einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen werden auf Bundes- und Landesebene, aber besonders auch aus kommunaler Sicht verlässliche Planungsdaten über die von den Eltern gewünschte Betreuung benötigt. Aus diesem Grund nimmt der Kreis Coesfeld an einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Forschungsprojekt teil. Im Mai erhalten rund 3200 Eltern vom Kreisjugendamt Post mit Befragungsunterlagen. Abgefragt werden unter anderem die aktuelle Betreuungssituation, aber auch die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten und -orte. Die Erhebung wird unter Beachtung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgenommen. Der ausgefüllte Fragebogen kann dann bis Anfang Juni im beigefügten Rückumschlag zurückgeschickt werden. Die Auswertung der Daten übernimmt der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kostenlos. Es ist jedoch wichtig, dass sich möglichst viele Eltern an der Befragung beteiligen, auch diejenigen, die ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, betont Detlef Schütt, zuständiger Fachbereichsleiter beim Kreis Coesfeld. Nur so könne im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ein den Elternbedürfnissen entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen werden.

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