Damit der gemeinsame Urlaub möglich wird - Kreis gibt Zuschüsse zur Familienerholung
Viele Eltern und Alleinerziehende können sich einen gemeinsamen Urlaub mit ihren Kindern finanziell nicht leisten. Das Jugendamt des Kreises Coesfeld bezuschusst seit Jahren Familien mit geringem Einkommen, damit sie sich in den Ferien vom oftmals anstrengenden Familienalltag erholen und neue Kraft schöpfen können.
Einen Zuschuss können Familien beantragen, die im Kreis Coesfeld (Kreisgebiet ohne Coesfeld und Dülmen, da diese Städte ein eigenes Jugendamt haben) wohnen und nur über geringfügige Einkünfte verfügen. Gefördert werden Familienurlaube, die in einer Familienferienstätte eines gemeinnützigen Trägers in Deutschland verbracht werden und mindestens 14 Tage andauern. In Deutschland gibt es über 80 Familienferienstätten. Man findet sie unter: www.bag-familienerholung.de. Es werden auch Familienurlaube durch die Jugendherbergen angeboten; ein Überblick dazu wird auf der Seite www.jugendherberge.de gegeben.
Der Zuschuss beträgt, gestaffelt nach Kinderzahl und Einkommen, jeweils zwischen 7,50 EURO und 12,50 EURO pro Tag und Familienmitglied. Bei Fragen und zur individuellen Beratung stehen Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes immer vormittags unter Telefon 02541/ 1852-29 und Telefon 02541/ 1852-31 zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „Familienerholung / Familienfreizeiten“).