Freizügigkeitsbescheinigung für Bürgerinnen und Bürger der EU fällt weg
Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und -bürger, aber auch für Angehörige der weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist Ende Januar weggefallen.
Das Aufenthaltsrecht wird nun ausschließlich über nationale Ausweisdokumente und die Meldebescheinigung nachgewiesen. Durch die Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung, die bislang durch die Ausländerbehörde ausgestellt wurde, will der Gesetzgeber den bürokratischen Aufwand verringern – zumal man nicht im Besitz dieser Bescheinigung sein musste, um einzureisen und sich hier aufzuhalten. Unverändert bleibt dagegen die Regelung, dass Unionsbürgerinnen und -bürger nach einem fünfjährigen Aufenthalt eine dauerhafte Aufenthaltsbescheinigung beantragen können.
Neben den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umfasst der EWR auch Island, Liechtenstein und Norwegen.