Bezieher von „Hartz IV" und Sozialhilfe erhalten seit Jahresbeginn mehr Geld - Gestiegene Regelsätze zahlt Kreis Coesfeld automatisch aus
Zu Jahresbeginn sind die Regelsätze von „Hartz IV“ und Sozialhilfe erhöht worden. Der Regelbedarf wurde zum 01. Januar 2013 um 2,26 Prozent angehoben. Denn der Gesetzgeber sieht eine jährliche Überprüfung und Fortschreibung vor, was die Ermittlung des Regelbedarfs im Zweiten („Hartz IV“) und im Zwölften Sozialgesetzbuch betrifft. Letzteres regelt die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die neuen Beträge werden vom Kreis Coesfeld automatisch ausbezahlt.
Die konkreten Beispiele für die gestiegenen Beträge ergeben sich nun wie folgt: Die Erhöhung des Regelbedarfs um 2,26 Prozent hat zur Folge, dass ein alleinstehender oder alleinerziehender Erwachsener 382 EURO erhält; bei Lebensgemeinschaften stehen den Partnern jetzt jeweils 345 EURO zu. Erwachsene ohne eigenen Haushalt bekommen 306 EURO. Auch der Regelsatz für Kinder und Jugendliche wurde angehoben: Für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren erhalten die Erziehungsberechtigten einen Betrag von 224 EURO. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren wurden 255 EURO errechnet; nach Vollendung des 14. Lebensjahres steht ihnen ein Regelsatz von 289 EURO zu.