Firma plant unzulässige Altkleider- und Schuhsammlung - Kreis Coesfeld warnt Olfener Bürgerinnen und Bürger
Eine Firma aus Oer-Erkenschwick hat in den vergangenen Wochen im Stadtgebiet Olfen Hauswurfsendungen verteilt, wonach sie am morgigen Freitag (09. November 2012) Altkleider und Schuhe sammeln möchte. Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass dieses Vorhaben unzulässig ist.
Denn seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sommer 2012 ist die Sammlung von Altkleidern und Schuhen spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die für Olfen geplante Sammlung wurde beim Kreis Coesfeld, der hier zuständig ist, jedoch nicht angezeigt. Somit ist die geplante Sammlung auch nicht zulässig.