Islamisches Opferfest Kurban Bayrami: Veterinäramt weist auf geltendes Recht hin
Anlässlich des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami, das am Donnerstag und Freitag kommender Woche (25. und 26. Oktober 2012 ) bevorsteht, gibt das Veterinäramt des Kreises Coesfeld wichtige, aktuelle Hinweise: Denn auch bei der Schlachtung von Opfertieren ist jeweils das in Deutschland geltende Recht zu beachten.
So muss zum Beispiel jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, vor der Schlachtung vom amtlichen Tierarzt untersucht werden. Nach der Schlachtung muss dann durch ihn überprüft werden, ob das Fleisch tauglich für den Genuss ist. Welcher amtliche Tierarzt jeweils für die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zuständig ist, kann beim Veterinäramt erfragt werden – unter Telefon 02541 / 18-3911 oder per E-Mail an: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Die Schlachtung der Tiere darf nicht im Freien, sondern nur in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Das sogenannte Schächten ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a des Tierschutzgesetzes zulässig. Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, so dass im Kreis Coesfeld bislang noch keine solche Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.