Alte Elektrogeräte dürfen nicht an fahrende Altmetallsammler weitergegeben werden. Gewerbliche Sammlung von Altmetallen derzeit nicht genehmigt.
Seit dem 1. Juni dieses Jahr sind faktisch sämtliche derzeit stattfindenden gewerblichen Straßensammlungen von Altmetallen und Elektrogeräten unzulässig. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Danach hätten die zurzeit aktiven Schrotthändler ihre bestehende Tätigkeit bis zum 01.06. gegenüber dem Kreis Coesfeld anzeigen müssen; neue Sammler müssten dies jeweils mindestens drei Monate vor Beginn einer geplanten Sammlung tun.
Christian Kamper, dem zuständigen Mitarbeiter beim Kreis, liegt bis dato jedoch keine einzige derartige Anzeige vor. Selbst wenn diese in den nächsten Tagen eingehen sollte, schränkt Kamper ein, müssen zunächst in jedem Fall die Sachkunde und Zuverlässigkeit des Unternehmers geprüft werden.
Kommunale Sammelstellen sind nach Information von Matthias Bücker, Sprecher der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), ausschließlich die Wertstoffhöfe der Städte und Gemeinden. Nur bei den dort angelieferten Alt-metallen und ausgedienten Elektrogeräte geht Bücker von einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung aus. Die immer häufiger werdenden gewerblichen Sammlungen gefährden dagegen die eigens dazu von der WBC organisierte Sammlung dieser Abfälle. Der sogenannte Elektroschrott ist neben den Altmetallen und dem Altpapier eine der Abfallsorten, für die selbst nach Abzug der Erfassungskosten derzeit Erlöse erzielt werden können. Und eben diese Erlöse würden von der WBC an die Städte und Gemeinden weitergegeben, wo sie ausschließlich zur Entlastung der Müllgebühren verwendet würden. Wenn Altmetalle oder Elektrogeräte jedoch Straßensammlern überlassen werden, fehlen die Einnahmen aus deren Weitergabe bei den Städten und Gemeinden; auch dann übrigens, wenn Kleingeräte aus Bequemlichkeit über die Restmülltonne entsorgt würden. In diesem Fall müsste die Entsorgung sogar teuer bezahlt werden. Bücker empfiehlt dazu, Kleingeräte in einer Kiste im Keller oder Abstellraum zu sammeln und dann wegzubringen, wenn eine ausreichende Menge an sonstigem Sperrmüll zusammengekommen ist und eine Fahrt zum Wertstoffhof damit notwendig erscheint.
Außerdem ist der Umfang gewerblicher Sammlungen gesetzlich auf nicht gefährliche Abfälle beschränkt und auch nur dann genehmigungsfähig, wenn dadurch das bestehende kommunale Sammelsystem nicht gefährdet würde.Alte Elektrogeräte können schadstoffhaltige Bestandteile enthalten. Der Gesetzgeber hat diese daher zum Schutz Umwelt als gefährlich eingestuft und somit von gewerblichen Sammlungen generell ausgeschlossen. Altgeräte, wie z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Kaffeemaschinen und Computer oder deren Bauteile dürfen daher, so Christian Kamper, nur an den kommunalen Sammelstellen, bei den Vertreibern, also dem Handel, oder direkt bei den Herstellern abgegeben werden.
Kommunale Sammelstellen sind nach Information von Matthias Bücker, Sprecher der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), ausschließlich die Wertstoffhöfe der Städte und Gemeinden. Nur bei den dort angelieferten Alt-metallen und ausgedienten Elektrogeräte geht Bücker von einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung aus. Die immer häufiger werdenden gewerblichen Sammlungen gefährden dagegen die eigens dazu von der WBC organisierte Sammlung dieser Abfälle. Der sogenannte Elektroschrott ist neben den Altmetallen und dem Altpapier eine der Abfallsorten, für die selbst nach Abzug der Erfassungskosten derzeit Erlöse erzielt werden können. Und eben diese Erlöse würden von der WBC an die Städte und Gemeinden weitergegeben, wo sie ausschließlich zur Entlastung der Müllgebühren verwendet würden. Wenn Altmetalle oder Elektrogeräte jedoch Straßensammlern überlassen werden, fehlen die Einnahmen aus deren Weitergabe bei den Städten und Gemeinden; auch dann übrigens, wenn Kleingeräte aus Bequemlichkeit über die Restmülltonne entsorgt würden. In diesem Fall müsste die Entsorgung sogar teuer bezahlt werden. Bücker empfiehlt dazu, Kleingeräte in einer Kiste im Keller oder Abstellraum zu sammeln und dann wegzubringen, wenn eine ausreichende Menge an sonstigem Sperrmüll zusammengekommen ist und eine Fahrt zum Wertstoffhof damit notwendig erscheint.