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U3-Ausbau im Kreisjugendamtsbezirk ist in voller Fahrt - Landrat zuversichtlich, dass Rechtsanspruch gedeckt werden kann

Meldung vom:

Vom 01. August 2013 an besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Am Ausbau der notwendigen Plätze für Kinder unter drei Jahren wird seit Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 2008 unermüdlich und mit Nachdruck gearbeitet. Im engen Schulterschluss mit allen Akteuren vor Ort – den Städten und Gemeinden, den Kindergartenträgern, Tagesmüttern, Familienbildungsstätten – werden die Bedarfe ermittelt und notwendige Maßnahmen abgestimmt und vorangebracht. Alles was möglich ist, wird getan, und wir sehen dem Beginn des nächsten Kindergartenjahres mit Optimismus entgegen, äußert sich Landrat Konrad Püning zum aktuellen Stand. Das Planungsverfahren für das Kindergartenjahr 2013/14 gehe jetzt in die heiße Phase. Jahrelang haben wir über den Rechtsanspruch geredet, immer war er noch eine Zeitlang weg, aber nun steht er sozusagen vor der Tür – und wir sind, so gut es nur geht, darauf vorbereitet. In den meisten Orten des Jugendamtsbezirks erreichen wir die angestrebte Quote von 35 Prozent, hält Püning fest. Das Kreisjugendamt hat die Daten zu den aktuellen Kinderzahlen zum Stand 01. September erfasst und wird sich nun in konkrete Abstimmungsgespräche mit den Städten und Gemeinden sowie den Trägern begeben. Damit wird noch vor den Herbstferien begonnen werden. Schließlich müssen alle Beteiligten sich eventuell auch daraufhin abstimmen, ob die Möglichkeiten des Maßnahmepaketes des Landes genutzt werden müssen und können. Dafür müssen wir in einen engen Informationsaustausch treten, so Landrat Püning. Das Land hatte mit Rücksicht auf die teilweise in einzelnen Regionen engen Versorgungskapazitäten die Rahmenbedingungen für einen Übergangszeitraum gelockert, sodass zum Beispiel in Notfällen auch eine höhere Anzahl von Kindern in Regelgruppen betreut werden kann; dies allerdings nur, wenn die räumlichen und personellen Kapazitäten es zulassen. Die Qualität der Betreuung muss gesichert bleiben, betont Püning. Bislang hat das Kreisjugendamt rund 12 Millionen EURO aus Bundes- und Landesmitteln für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln wurde bzw. wird derzeit ein Großteil der Einrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorbereitet. Auch wenn einige Förderanträge bislang aufgrund nicht ausreichender Fördermittel nicht bedient werden konnten, bestehen gute Aussichten, dass, unter Einbeziehung des Maßnahmenpaketes der Landesjugendämter, der Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2013/14 erfüllt werden kann. Entscheidend wird es darauf ankommen, wie viele U3-Kinder letztlich tatsächlich für eine Betreuung angemeldet werden. Laut aktuellen Mitteilungen plant das Land, dem Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld weitere Landesmittel in Höhe von rund 328.000 EURO zur Verfügung zu stellen. Auch vom Bund sind weitere Mittel aus dem Fiskalpakt geplant. Welchen Anteil das Kreisjugendamt an den für das Land Nordrhein-Westfalen geplanten Mittel in Höhe von rund 125 Millionen EURO erhält, bleibt noch abzuwarten. Die Aussicht auf weitere Bundes- und Landesmittel lasse hoffen, dass noch offene Ausbauanträge in absehbarer Zeit umgesetzt werden können, betont der Landrat. Das Kreisjugendamt prüft hier noch einmal die mittelfristig erforderlichen Investitionsbedarfe.

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