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Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen - Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld informiert

Meldung vom:

Man könnte meinen, es sei noch reichlich Zeit; schließlich beginnt der Schulunterricht erst am 22. August 2012 wieder. Doch es empfiehlt sich, den BAföG-Antrag für das neue Schuljahr bereits jetzt zu stellen. Gerade bei Folgeanträgen, bei denen die aktuelle Bewilligung im Juli 2012 ausläuft, sollten die ersten Unterlagen noch im August beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Nur dann ist der Anspruch auch für den Monat August gesichert, teilt der Kreis Coesfeld mit. Bei Erstanträgen für Ausbildungen, die am 22. August beginnen, muss der Antrag bis spätestens zum 31. August 2012 beim Kreis vorliegen, ansonsten verschenkt man mögliche Ansprüche. Sollte der Antrag zu diesem Termin noch nicht vollständig sein, können fehlende Unterlagen nachgereicht werden, betont Sven Borgert, zuständiger Sachbearbeiter im Kreishaus. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob der jeweilige Bildungsgang überhaupt gefördert werden kann. Für den Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule, also insbesondere des Gymnasiums ab der Klasse 11, sowie für den Besuch von höheren Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln, besteht kein Anspruch – sofern der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt. Anders bei den Schülerinnen und Schülern von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die für einen Beruf qualifizieren – also etwa zum Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Erzieher ausbilden – sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen: Sie können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause leben. Das trifft ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen zu. Wenn Fachhochschule oder Universität besucht werden, liegt die Zuständigkeit jedoch beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort. Bei Unklarheiten im Einzelfall empfiehlt sich eine kurze Nachfrage beim Amt für Ausbildungsförderung. Zuständig für die Buchstaben A bis F ist Christina Voß, Telefon 02541 / 185027, für die Buchstaben G bis L Sabrina Kusenberg, Telefon 02541 / 185025, und für die Buchstaben M bis Z Sven Borgert, Telefon 02541 / 185026. Persönliche Beratungen sind werktags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr sowie montags und mittwochs zwischen 14:00 und 16:00 Uhr im Kreishaus III am Schützenwall 16, Zimmer 106 und 107, möglich. Anträge sind grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises zu stellen. Antragsformulare liegen auch bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis aus. Nähere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-coesfeld.de, Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „Ausbildungsförderung“) oder auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.das-neue-bafoeg.de).

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