COE-Kennzeichen zieht mit um - Neuregelung ab 01. Juli 2012
Kraftfahrzeughalter aus dem Kreis Coesfeld können ab dem 01. Juli 2012 nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb von Nordrhein-Westfalen ihr COE-Kennzeichen behalten. Die neue Anschrift muss aber nach wie vor in den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Daher ist auch weiterhin ein Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich, erläutert Bernd Tübing, Leiter der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Coesfeld. Für die Änderung der Halterdaten fällt eine Gebühr in Höhe von rund 30,- EURO an. Wer sich dafür entscheidet, sein altes Kennzeichen zu behalten, kann jedoch zumindest das Geld für neue Kennzeichen, aber auch für neue Feinstaub- und TÜV-Plaketten sparen. Die Zulassungsstelle des neuen Wohnortes informiert das Finanzamt und die Kfz-Versicherung über den Umzug des Kraftfahrzeughalters. Die Höhe der Kfz-Steuer ändert sich durch den Umzug nicht, sie wird aber dann an das für den neuen Wohnort zuständige Finanzamt gezahlt.
Sofern für das Fahrzeug beim Umzug ein gültiger Versicherungsschutz besteht, benötigt die Zulassungsstelle keine neue Versicherungsbestätigung, betont Tübing. Allerdings können sich durch den Wohnortwechsel Änderungen bei der zu zahlenden Versicherungsprämie ergeben, da diese von den Versicherern nach den sogenannten „Regionalklassen“ berechnet wird. Die Einstufung in die Regionalklassen richtet sich nämlich nach dem tatsächlichen Wohnsitz des Kfz-Halters.