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Neuer EU-Kartenführerschein kommt im Januar 2013

Meldung vom:

Im Januar 2013 treten einige Änderungen durch die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Dann haben Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Wer noch eine graue oder rosafarbene Fahrerlaubnis besitzt und sich den bisherigen, unbefristet gültigen EU-Kartenführerschein sichern will, sollte recht bald einen Antrag stellen. Die Führerscheinstelle rechnet mit einer erheblichen Zahl von Umtauschanträgen in der nächsten Zeit. Ganz wichtig dabei: Es gibt keinen Zwang, sich von seinen bisherigen grauen und rosa Führerscheinen oder auch von den jetzigen EU-Kartenführerscheinen zu trennen. Diese sind vielmehr noch bis zum 18. Januar 2033 gültig – nach diesem Stichtag jedoch müssen die Dokumente in das neue Muster umgetauscht werden. Davon ausgenommen sind die bereits seit dem Jahr 1999 befristeten Fahrerlaubnisklassen für Lkw oder Busse. Auch andere Punkte sind zu beachten: Der Führerschein muss lesbar und der Inhaber auf dem alten Foto auch erkennbar sein. Ansonsten kann es innerhalb der EU zu Problemen kommen, weshalb ich dazu rate, die vorhandenen Führerscheine zu überprüfen und gegebenenfalls einzutauschen, betont Bernd Tübing, Leiter der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Coesfeld. Mit der Verlängerung des neuen EU-Kartenführerscheins nach 15 Jahren sind in Deutschland jedoch keine verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen oder sogar erneute Fahrprüfungen verbunden. Wer dennoch schnell einen neuen Führerschein im derzeitigen Format erhalten will, sollte diesen bis zum Herbst 2012 beantragen. Denn die Bundesdruckerei wird ab dem 19. Januar 2013 ausschließlich die neuen EU-Kartenführerscheine herstellen. Trifft der Antrag erst kurz vor diesem Termin ein, dann kann es passieren, dass automatisch das neue Exemplar ausgestellt wird. Anträge können bei der Führerscheinstelle des Kreises Coesfeld oder in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gestellt werden. Unabhängig von den neuen Regelungen in 2013 gibt die Führerscheinstelle noch einen Hinweis: Inhaber des grauen bzw. rosa Führerscheines, die in Besitz der alten Klasse 2 sind, bedenken bitte, dass ab dem 50 Lebensjahr diese Klasse ihre Gültigkeit verliert, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert wird, hält Tübing fest. Erforderlich für diese Verlängerung sind ein biometrisches Lichtbild, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und eine Bescheinigung über das Sehvermögen.

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