Wahlschablonen wahren demokratische Rechte - Hilfen zur Landtagswahl über Vereine erhältlich
Der Kreiswahlleiter weist darauf hin, dass die Blinden- und Sehbehindertenvereine (BSV) in NRW auch für die vorgezogene Landtagswahl Wahlhilfen herstellen und verteilen werden. Denn am 13. Mai sind die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen – darunter auch diejenigen, die aufgrund einer Erblindung oder einer hochgradigen Sehbehinderung den regulären Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe lesen und ausfüllen können.
Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können die Wahlhilfen telefonisch anfordern: über die bundesweite Hotline 01805 / 666 456 (0,14 EURO pro Minute aus dem Festnetz) oder aber bei der Landesgeschäftsstelle in Dortmund unter Telefon 0231 / 5575 900.
Wer rasch bestellt, erhält rechtzeitig zur Wahl ein kostenloses Paket mit einer Wahlschablone und einer CD. Diese beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone und die vollständigen Stimmzettelinhalte für die in Westfalen und Lippe gelegenen Wahlkreise in akustischer Form.