NRW-Landtagswahl am 13. Mai 2012: Wahlvorschläge müssen bis zum 10. April vorliegen
Die Wahlvorschläge für die NRW-Landtagswahl am 13. Mai 2012 müssen bis zum 10. April 2012 um 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Auf diesen Termin weisen jetzt die Kreiswahlleiter in den Kreisen Coesfeld und Borken im neuesten Amtsblatt hin.
Für die Durchführung der Wahl im Wahlkreis 80 Coesfeld II – dazu gehören die Städte Dülmen, Lüdinghausen und Olfen sowie die Gemeinden Nordkirchen, Ascheberg, Nottuln und Senden – ist der Kreis Coesfeld zuständig. Zum Kreiswahlleiter hat der Regierungspräsident Münster den Coesfelder Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau bestellt. Sein Vertreter ist Alois Bosman, der Leiter des Büros von Landrat Konrad Püning. Die übrigen Kommunen des Kreises Coesfeld, also Coesfeld, Rosendahl, Billerbeck und Havixbeck, gehören zum Wahlkreis 79 Coesfeld I – Borken III. Für diesen Wahlkreis wurde dem Borkener Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster die Wahlleitung übertragen.
Nun liegt es an den Parteien und Gruppierungen, ihre Kandidatinnen oder Kandidaten fristgerecht bis zum 10. April 2012 bei den Kreiswahlleitern anzumelden. Dabei sind zahlreiche genau festgelegte Formalien zu beachten. Sollten Formfehler auftreten, kann das zur Ablehnung des Wahlvorschlages führen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge im Wahlkreis 80 wird der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am 12. April 2012 entscheiden. Das Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom 27. März 2012 mit der Veröffentlichung der Wahlausschreibung kann auf der Homepage des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de abgerufen werden.