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Land verbessert Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen für bestehende Wohnungen

Meldung vom:

Um die energetische Erneuerung insgesamt voranzutreiben, fördert das Land NRW im Jahr 2012 verstärkt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in bestehenden Wohnungen. Hierfür werden Darlehen der NRW.BANK zu äußerst günstigen Konditionen angeboten: mit 0,5 Prozent Zinsen, 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag für die NRW.BANK und 2 Prozent Tilgung, worauf der Fachdienst Wohnraumförderung des Kreises Coesfeld jetzt hinweist. Die Zinsen können dabei wahlweise für 15 oder 20 Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe der Förderdarlehen beträgt bis zu 40.000 EURO je Wohnung. „Angesichts steigender Heizkosten ist jetzt vielleicht der richtige Zeitpunkt, um über bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzudenken“, findet Wolfgang Abbing vom Fachdienst Wohnraumförderung. Die Förderung ist für Mietwohnungen, aber auch für selbst genutzte Eigenheime möglich. „Eine selbst genutzte Immobilie kann jedoch nur gefördert werden, wenn die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung eingehalten wird“, erläutert Wolfgang Abbing. Beispielsweise würde eine Familie mit zwei Kindern die Einkommensgrenze mit einem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen von 48.121 EURO einhalten. Wenn die Voraussetzungen für zusätzliche Freibeträge (etwa für Schwerbehinderte) oder für erhöhte Werbungskosten vorliegen, könnte ein noch höheres Bruttoeinkommen erzielt werden.

Weitere Auskünfte erteilen Wolfgang Abbing oder Bernardette Kämer vom Fachdienst Wohnraumförderung der Kreisverwaltung Coesfeld unter Telefon 02541 / 18-6400 und 18-6404. Informationen finden sich auch im Internet unter: www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen: „Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand“).

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