Zensus 2011: Haushaltebefragung im Kreis wird vervollständigt
Mitarbeiterinnen der Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld sind in diesen Tagen erneut im Auftrag des Zensus 2011 unterwegs, um auf der Grundlage einer Stichprobe Haushalte zu befragen, die z. B. erst kurz vor dem Zensusstichtag in einen Neubau eingezogen sind – und deshalb noch nicht im Rahmen der Haushaltebefragung der Volkszählung erreicht wurden.
„Nach aktuellem Kenntnisstand sind von dieser zweiten Nachziehung kreisweit allerdings nur 23 Anschriften mit insgesamt 66 Personen betroffen“, erläutert Erhebungsstellen-Leiter Bernd Küppers.
Die Erhebungsstelle unternimmt in diesen Tagen auch einen weiteren Anlauf, um diejenigen doch noch zur Mitarbeit zu bewegen, die bislang keine Auskünfte erteilt haben: „Der mit Abstand größte Teil der Befragten war allerdings kooperativ und auskunftsbereit“, betont Bernd Küppers. So sind bis heute insgesamt 33.337 ausgefüllte Fragebögen aus der Haushaltebefragung in der örtlichen Erhebungsstelle eingegangen und dort verbucht worden; rund 28.500 Fragebögen (rd. 86 Prozent) haben die Erhebungsbeauftragten beim Kreis abgegeben, die restlichen Fragebögen (rund 4.800 oder 14 Prozent) haben die Erhebungsstelle auf dem Postweg erreicht (rd. 10 Prozent) oder wurden online ausgefüllt (rd. 4 Prozent).
Parallel zur Haushaltsstichprobe sind auch Erhebungen an insgesamt 164 Anschriften mit Sonderbereichen, also in Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften und sonstigen Einrichtungen durchgeführt worden. Dabei wurden bis heute 2.451 Personen z. B. in Alten- und Pflegeheimen, Klöstern oder Internaten befragt. Über die Bewohnerinnen und Bewohner von 111 sog. sensiblen Sonderbereichen wie Behindertenwohnheimen, Kinder- und Jugendheimen oder Flüchtlingsunterkünften gab die jeweilige Einrichtungsleitung Auskunft.
Im Rahmen des Erinnerungs- und Mahnverfahrens wurden bereits rund 200 Heranziehungsbescheide verschickt, und zwar nicht nur an Auskunftsverweigerer, sondern auch an Personen, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen worden sind. Auch Personen, die den Fragebogen selbst ausfüllen wollten, diesen aber noch nicht zurückgegeben haben, erhielten einen Bescheid. „Im äußersten Fall kommen wir nicht umhin, ein Zwangsgeld festzusetzen, um die geforderten Auskünfte zu erhalten“, zeigt Küppers mögliche Konsequenzen auf. Bei Fragen steht die Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld unter Telefon 02541/18-9500 zur Verfügung.
Die Erhebungsstelle unternimmt in diesen Tagen auch einen weiteren Anlauf, um diejenigen doch noch zur Mitarbeit zu bewegen, die bislang keine Auskünfte erteilt haben: „Der mit Abstand größte Teil der Befragten war allerdings kooperativ und auskunftsbereit“, betont Bernd Küppers. So sind bis heute insgesamt 33.337 ausgefüllte Fragebögen aus der Haushaltebefragung in der örtlichen Erhebungsstelle eingegangen und dort verbucht worden; rund 28.500 Fragebögen (rd. 86 Prozent) haben die Erhebungsbeauftragten beim Kreis abgegeben, die restlichen Fragebögen (rund 4.800 oder 14 Prozent) haben die Erhebungsstelle auf dem Postweg erreicht (rd. 10 Prozent) oder wurden online ausgefüllt (rd. 4 Prozent).
Parallel zur Haushaltsstichprobe sind auch Erhebungen an insgesamt 164 Anschriften mit Sonderbereichen, also in Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften und sonstigen Einrichtungen durchgeführt worden. Dabei wurden bis heute 2.451 Personen z. B. in Alten- und Pflegeheimen, Klöstern oder Internaten befragt. Über die Bewohnerinnen und Bewohner von 111 sog. sensiblen Sonderbereichen wie Behindertenwohnheimen, Kinder- und Jugendheimen oder Flüchtlingsunterkünften gab die jeweilige Einrichtungsleitung Auskunft.
Im Rahmen des Erinnerungs- und Mahnverfahrens wurden bereits rund 200 Heranziehungsbescheide verschickt, und zwar nicht nur an Auskunftsverweigerer, sondern auch an Personen, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen worden sind. Auch Personen, die den Fragebogen selbst ausfüllen wollten, diesen aber noch nicht zurückgegeben haben, erhielten einen Bescheid. „Im äußersten Fall kommen wir nicht umhin, ein Zwangsgeld festzusetzen, um die geforderten Auskünfte zu erhalten“, zeigt Küppers mögliche Konsequenzen auf. Bei Fragen steht die Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld unter Telefon 02541/18-9500 zur Verfügung.