Kreis äußert sich zur Kritik am Verfahren „Deponie Rödder“ - Antrag noch nicht vollständig
Die Kreisverwaltung nimmt aktuelle Veröffentlichungen zum Thema „Deponie Rödder“ zum Anlass, noch einmal auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, in dem laufenden Planfeststellungsverfahren die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insofern könne und dürfe es keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Ergebnis geben, hält der Kreis fest.
Wie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nehme auch der verantwortliche Fachbereichsleiter Dr. Ansgar Scheipers für sich in Anspruch, das Verfahren ausschließlich nach rechtlichen Maßstäben durchzuführen.
Die in einem Leserbrief vom 21. Oktober 2011 erhobenen Vorwürfe werden mit Nachdruck zurückgewiesen, so Scheipers. Über den Stand des Verfahrens informiert die Verwaltung wie folgt: Die Antragstellerin habe angekündigt, ihre Antragsunterlagen noch einmal zu überarbeiten. Dieser überarbeitete Antrag liege dem Kreis noch nicht vor. Es sei daher auch noch nicht absehbar, wann die Stellungnahmen und Einwände zu dem Vorhaben mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden können.