Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Noch sind Fördermittel für barrierefreie Bäder verfügbar - Bewilligungen bis Anfang Dezember möglich

Meldung vom:

Ohne Hindernisse in die Dusche oder ans Waschbecken gelangen – das bedeutet für viele Menschen Lebensqualität und Wohnkomfort, auch wenn sie nicht von Behinderung oder Krankheit betroffen sind. Wie die Abteilung Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld jetzt mitteilt, stehen für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen noch ausreichende Landesmittel aus dem Fördermittelbudget 2011 zur Verfügung. Wolfgang Abbing vom Fachdienst Wohnraumförderung erläutert: Die Förderung besteht aus einem Darlehen der NRW.BANK in Höhe von 50 Prozent der Kosten – bis maximal 15.000,00 EURO pro Wohnung. Dabei gelten folgende Konditionen: Die Zinsen belaufen sich 0,5 Prozent, die Verwaltungskosten der NRW.BANK liegen bei 0,5 Prozent, und die Tilgung ist auf 2,0 Prozent festgelegt. Die monatliche Belastung würde sich also maximal auf lediglich 37,50 EURO belaufen, rechnet Abbing vor.

Es können dabei sowohl Mietwohnungen und Eigenheime als auch Eigentumswohnungen gefördert werden. Einkommensgrenzen müssen dabei nicht eingehalten werden; um eine Förderung erhalten zu können, muss auch keine Behinderung oder Erkrankung vorliegen: Jeder, der sein Bad barrierefrei umbauen möchte, sollte überlegen, von diesem Förderangebot Gebrauch zu machen, empfiehlt Wolfgang Abbing. Auch andere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren können gefördert werden – wie etwa der Bau einer Rampe, Verbreiterung von Türen oder Grundrissveränderungen.

Wer vom Förderprogramm 2011 profitieren will, sollte schnell aktiv werden. Der Schlusstermin für die Erteilung von Bewilligungen wurde vom Land NRW auf den 01. Dezember 2011 festgelegt. Weitere Auskünfte erteilen Wolfgang Abbing und Bernardette Kämer vom Fachdienst Wohnraumförderung der Kreisverwaltung Coesfeld unter Telefon 02541 / 18-6400 bzw. 18-6404. Informationen finden sich auch im Internet: www.kreis-coesfeld.de (Rubrik: „Bürgerservice“, Anliegen: „Darlehen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“).

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