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„Jugendleitercard“ als Zeichen der Wertschätzung - Kreisjugendamt hat Flyer überarbeitet

Meldung vom:

„Mit der ‚Juleica’ wird die gesellschaftliche Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements zum Ausdruck gebracht“, betont Landrat Konrad Püning. Denn die so abgekürzte „Jugendleitercard“ ist für die Ehrenamtlichen gedacht, die in der Jugendarbeit tätig sind: als bundesweit einheitlicher Ausweis, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, aber auch Vergünstigungen mit sich bringt. Die Details stellt der überarbeitete Flyer des Kreisjugendamtes vor, der ab sofort erhältlich ist. Die Karte dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber. Denn die Ehrenamtler müssen einigen Vorgaben entsprechen: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein, erläutert Kreisjugendpfleger Michael Werremeier. Ganz wichtige Voraussetzung: Wer keine pädagogische Berufsausbildung vorweisen kann, muss an einer Jugendgruppenausbildung mit mindestens 40 Unterrichtsstunden Seminarzeit teilnehmen. Für die Organisation von Veranstaltungen kann das ganz entscheidend sein, wie im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld festgelegt ist: Mindestens 50 Prozent der Betreuer einer Kinder- und Jugendfreizeit müssen über eine Qualifikation als Jugendgruppenleiter oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen, wenn man eine Zuwendung des Kreises erhalten will. Vor diesem Hintergrund gibt das Kreisjugendamt seinen Flyer heraus - mit Unterstützung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der großen kirchlichen Verbände. In der Übersicht des Flyers sind alle relevanten Fortbildungstermine aufgelistet, zu denen auch Eigenveranstaltungen des Kreisjugendamtes zählen. Der Flyer steht auf www.kreis-coesfeld.de (Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „Juleica“) zum Download bereit. Nähere Informationen sind beim Kreis Coesfeld auch unter Telefon 02541/18-5232 erhältlich. Die Karte kann zudem im Internet auf der Seite www.juleica.de beantragt werden. Mit ihr sind verschiedene Vergünstigungen verbunden: So gibt es zum Beispiel einen Preisnachlass bei Besuch der Kulturzentren des Kreises Coesfeld, aber auch freien Eintritt in einige kommunale Bäder im Kreis.

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